Hindenburg-Kaserne als Standort für Willkommenszentrum?

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Redakteur
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CIS

Die diese Woche veröffentlichten Änderungen der Ausländer- und Aufnahmeverordnung treten nicht wie ursprünglich geplant rückwirkend zum 01.10.2015 in Kraft sondern erst zum 01.01.2016. Aufgrund einer eigens für die Stadt Neumünster erlassenen Übergangsregelung bedeutet diese Verschiebung, dass eine Zuweisung von Flüchtlingen durch das Land erst ab dem 01.01.2017 erfolgen wird. Eine Nachfrage beim zuständigen Innenministerium bestätigte, dass es nicht mehr der 01.10.2016 ist, ab dem Neumünster Flüchtlinge dauerhaft aufnehmen muss.

Foto: Tim Reckmann  / pixelio.de

In den letzten Wochen wurde seitens der Stadtverwaltung intensiv an einem Nachtragshaushalt und Konzeptionen für die Aufnahme von Flüchtlingen gearbeitet. Aufgrund der neuen Situation müssen die Planungen nun in Teilen angepasst werden. Oberbürgermeister Dr. Tauras hat in einem heute stattgefundenen Gespräch Vertreter der Ratsfraktionen über die neue Ausgangssituation und weitere Punkte zur Flüchtlingsthematik informiert.



Die Verwaltung hat heute Unterlagen an die Ratsversammlung versendet, wo ein Willkommenszentrum für Flüchtlinge in Neumünster ausgebaut werden kann. Als Standort kommt nach eingehender Prüfung die Hindenburg-Kaserne in Betracht. Die Bürgerinnen und Bürger werden im Weiteren über die Pläne zum Willkommenszentrum informiert, insbesondere soll mit Anwohnern in direkter Nachbarschaft das Gespräch gesucht werden.

Nach der Ratsversammlung am 15.03.2016 werden die Neumünsteranerinnen und Neumünsteraner ausführlich in einem Bürgerbrief über die Flüchtlingsthematik bezogen auf Neumünster informiert werden.

PM: Stadt Neumünster

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