Hinweise zum Abbrennen von Osterfeuern in Neumünster

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Redakteur
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CIS

Zu Ostern brennen wieder zahlreiche Osterfeuer. Die Abteilung Natur und Umwelt der Stadt Neumünster bittet darum, einige Hinweise unbedingt zu beachten. Osterfeuer dürfen grundsätzlich nicht zur Abfallentsorgung genutzt werden. Zugelassen ist nur das Verbrennen trockener, naturbelassener Hölzer.

Foto: Mario De Mattia

Die Hölzer dürfen weder mit Holzschutzmitteln behandelt, noch beschichtet oder lackiert sein. Ein genügend großer Abstand zu Gebäuden, Verkehrswegen, Wald- und Heckenbereichen muss beim Abbrennen unbedingt eingehalten werden. Durch das Feuer darf keine Gefährdung entstehen.



In Holz- und Reisighaufen haben oft zahlreiche Tiere wie zum Beispiel Igel, Reptilien, Vögel Unterschlupf gefunden. Das Holz darf daher erst kurz vor dem Verbrennen zusammengetragen und aufgeschichtet werden. Liegt der Haufen schon länger, rettet ein Umsetzen manches Tierleben.

Das Osterfeuer muss beaufsichtigt werden, bis es vollständig erloschen ist. Das Abbrennen geschieht in eigener Verantwortung. Abgelöschte Reste des Osterfeuers gehören in die Restmülltonne. Weitere Hinweise finden Sie im Internet auf der Homepage der Stadt Neumünster unter www.neumuenster.de im Umwelt-ABC unter dem Stichwort Osterfeuer.

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