Klage der Emil Köster GmbH gegen die Stadt abgewiesen

Add to Flipboard Magazine.
Redakteur
Rate this post

Die Stadt Neumünster hat den Rechtsstreit um die Ansiedlung einer Apotheke auf dem ehemaligen Gelände der Kösterschen Fabrik im Haart vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig in 1. Instanz gewonnen. Die 2. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts wies mit Urteil vom 24. Juli 2020 die Klage der Emil Köster GmbH ab. Die Klägerin hatte einen positiven Bauvorbescheid von der Stadt Neumünster für die Ansiedlung einer Apotheke mit 150 Quadratmeter Verkaufsfläche begehrt. Die Klagabweisung beruht maßgeblich auf dem Umstand, dass die Emil Köster GmbH den jetzt angegriffenen Bebauungsplan zusammen mit der Stadt erarbeitet und durch Genehmigungen genutzt hat. Das Gericht hat es als treuwidrig erachtet, sich nunmehr auf die Unwirksamkeit des Bebauungsplans zu berufen. „Ich bin erleichtert, dass die Klage abgewiesen wurde. Wir werden jetzt die bereits eingeleitete 4. Änderung des Bebauungsplanes durchführen, um eine möglichst zweifelsfreie planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage für künftige Bauvorhaben im Plangebiet zu schaffen“, formulierte Oberbürgermeister Dr. Olaf Tauras. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nächster Beitrag

Aktuelle Zahlen zu Covid-19-Erkrankungen in Neumünster am 5. August 2020

Die aktuelle Zahlen zu Covid-19-Erkrankungen in der Stadt Neumünster:   85 bestätigte Fälle mit Labornachweis auf Covid-19 79 Patienten mit Labornachweis auf Covid-19 genesen     0 Personen mit dem Wohnort Neumünster und einem bestätigten Laborbefund auf Covid-19 im Krankenhaus     3 Personen mit dem Wohnort Neumünster und einem […]