Neue Allgemeinverfügung am 14.3.2020 zur Corona-Pandemie in Neumünster

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CIS

Was wohl viele Unternehmen und und Mitbürger interessiert hier im Auszug. Alle weiteren Vorschriften sind hier lesbar und sollten auch gelesen werden.

Foto: pixabay.com

8. Alle öffentlichen Veranstaltungen sind untersagt.

Das schließt grundsätzlich auch Verbote für Versammlungen unter freiem
Himmel wie Demonstrationen ein, die nach Durchführung einer individuellen
Verhältnismäßigkeitsprüfung zugelassen werden können.
Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge zu dienen
bestimmt sind oder der Versorgung der Bevölkerung dienen (z.B. Wochenmärkte).


9. Folgende Einrichtungen und Angebote werden geschlossen beziehungsweise
sind einzustellen:

Alle Bars, Schankwirtschaften, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen,

Wettbüros, Theater, Kinos und Museen unabhängig von der jeweiligen Trä-
gerschaft oder von Eigentumsverhältnissen;alle Fitness-Studios, Schwimmbäder und sogenannte „Spaßbäder“, Saunen;

alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstiger öffentlicher
und privater Bildungseinrichtungen,

Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen
einschließlich des Tierparks

Prostitutionsbetriebe.


10.Der Zugang zu Restaurants und Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen wird unter folgenden Auflagen gestattet:

a. Besucherregistrierung mit Kontaktdaten

b. Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern

c. Aushänge mit Hinweisen zur Hygiene (zum „richtigen“ Händewaschen“).

Auch zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „shopping-malls“ oder
„factory-outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen wird der Zugang beschränkt
und nur unter folgender Auflage erlaubt:

– Vorlage eines Konzeptes zur Beschränkung der Besucherzahlen, sodass
die Einhaltung der Hygienevorschriften und ein grundsätzlich möglicher
Mindestabstand von 2 Metern sichergestellt werden.

Die Beschränkungen gelten nicht für Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und
Futtermittel, Apotheken und Drogerien.

11.Private Veranstaltungen wie zum Beispiel Hochzeiten, Trauerfeiern und vergleichbare Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern sind verboten.

Es wird empfohlen, private Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen.

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