Neumünster: Covid-19: Selbstisolation ist von zentraler Bedeutung

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Redakteur
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(CIS-intern) – Für enge Kontaktpersonen von Coronavirus positiv getesteten Menschen besteht weiterhin eine Quarantänepflicht für 14 Tage, ab dem letzten Tag des Kontaktes mit einem bestätigten Covid-19-Fall. Die Pflicht gilt auch, wenn diese noch nicht durch das Gesundheitsamt angeordnet wurde.

Foto: von André Santana AndreMS auf Pixabay

Enge Kontaktpersonen sind durch das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin wie folgt definiert:

  1. enger Kontakt mit Covid-19-Fall (weniger als 1,5m) länger als 10 Minuten
  2. Gespräch mit Fall (face-to-face-Kontakt, mit weniger als 1,5 Metern Abstand, unabhängig von der Gesprächsdauer)
  3. Gleichzeitiger Aufenthalt von Kontaktpersonen und Fall im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole, unabhängig vom Abstand für mehr als 10 Minuten. Dies gilt auch dann, wenn durchgehend eine FFP2-Maske getragen wurde.

Auch bei Corona-Schnelltests, die positiv ausfallen, gilt für die betroffene Person und deren enge Kontakte eine sofortige Selbstabsonderungspflicht. Unabhängig davon, ob der Test selbst oder in einem Testzentrum durchgeführt wurde. Nach einem positiven Schnelltest, sollte rasch ein PCR-Test erfolgen, um die Infektion abschließend zu bestätigen.

Personen, die bereits eine mittels PCR-Test bestätigte, symptomatische Covid-19 Erkrankung durchgemacht haben, sind nach aktuellem Kenntnisstand nur dann von Quarantäne-Maßnahmen ausgenommen, wenn der Kontakt innerhalb von 6 Monaten nach dem Nachweis der vorherigen Infektion erfolgte.

Personen, die in der Vergangenheit (mehr ein halbes Jahr zurückliegend) eine PCR-bestätigte und symptomatische COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben und mit einer Impfstoffdosis geimpft sind, müssen ebenfalls nicht in Quarantäne.

Vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen sind von Quarantäne-Maßnahmen zunächst ausgenommen. Dennoch sollte der Kontakt zu Risikogruppen in so einem Falle zur Sicherheit für zwei Wochen pausiert werden.

Zudem sollte bis zum 14. Tag nach dem Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person genau beobachtet werden, ob sich trotz der Genesung/Impfung Symptome entwickeln. In diesem Fall muss sich die Person sofort selbstständig in Isolation begeben und zeitnah einen PCR-Test veranlassen.

Weitere Informationen zu Quarantänehinweisen bei Covid-19-Fällen finden Sie unter: RKI – Coronavirus SARS-CoV-2 – Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen

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