Neumünster: Förderprogramm für Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger

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Redakteur
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(CIS-intern) –  Die Stadt Neumünster wirbt für das neue Landesprogramm für Klimaschutz in Höhe von 1,6 Millionen Euro, damit möglichst viele Menschen die Chancen nutzen, etwas für das Klima zutun und die Förderung in Anspruch nehmen. „Jede noch so kleine Maßnahme trägt zum Klimaschutz bei und stellt einen wichtigen Baustein auf dem Weg zur gemeinsamen Zielerreichung dar“, ist sich Ute Obel, Fachdienstleiterin für Umwelt und Bauaufsicht der Stadt Neumünster sicher. Die Stadt Neumünster hat sich zum Ziel gesetzt, die CO2-Neutralität bis 2035 zu erreichen.

Foto: von Gerd Altmann auf Pixabay

Am 9. Juni 2020 startete die schleswig-holsteinische Landesregierung ein neues Förderprogramm, mit dem Bürgerinnen und Bürger in ihren Klimaschutzbemühungen unterstützt werden und unkompliziert einen Zuschuss für bestimmte Maßnahmen erhalten können. Es gilt schnell zu sein und einen Antrag zu stellen, nachdem die Anschaffung erfolgt ist.

Neben Klimaschutzmaßnahmen seitens der Stadtverwaltung sind für die Umsetzung auch Wirtschaft und Zivilgesellschaft sowie alle Neumünsteranerinnen und Neumünsteraner gefragt, sich aktiv zu beteiligen. Für alle, die sich ein Lastenfahrrad zulegen möchten, ihr Dach begrünen wollen, einen Stromspeicher einbauen oder Regenwasser nutzen möchten, gibt das Land Schleswig-Holstein Zuschüsse von bis zu 50 Prozent und auch bis zu 75 Prozent. Die Summe wird gedeckelt bei einem Höchstbetrag je Maßnahme. Insgesamt sind neun Themenfelder enthalten, deren Maßnahmen bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 gefördert werden. Als Beleg ist der Kaufvertrag bei der Online-Antragstellung einzureichen. Die Förderrichtlinie gilt bis 31. Dezember 2022.

Nähere Informationen gibt das zuständige Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in Flintbek unter der Rufnummer 04347 7040 oder per E-Mail an: Klimaschutz-SH@llur.landsh.de .

Link zur Förderrichtlinie: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Klimaschutz/_documents/Foerderrichtlinie.html

Link zur Online-Antragstellung: https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/AFM_Klima

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