Stadt Neumünster erlässt neue Allgemeinverfügung zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in öffentlichen Bereichen

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„Jetzt ist mehr denn je gemeinsames Handeln erforderlich! Wir mussten weitere Maßnahmen ergreifen, um die weiterhin dynamische Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern und Infektionsketten zu unterbrechen. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht eindeutig im Vordergrund“, appelliert Oberbürgermeister Dr. Olaf Tauras.

Foto: Pixabay.com

Die Stadt Neumünster hat durch Amtliche Bekanntmachung am 17. März 2020 eine neue und erweiterte Allgemeinverfügung erlassen, dass alle öffentlichen Veranstaltungen bis zum 19. April 2020 untersagt werden. Alle Restaurants und Hotels werden geschlossen. Alle Sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen, sofern es sich nicht um Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln) oder den Großhandel handelt. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Die Verkaufsstellen haben in geeigneter Form auf die aktuellen Hinweise zu Hygienemaßnahmen des Robert-Koch-Institutes hinzuweisen und diese umzusetzen. Auch das Designer Outlet Center darf nicht mehr öffnen. Ebenso sind alle Bars, Cafés, Fitness-Studios, Solarien, Sporteinrichtungen, Freizeiteinrichtungen und der Tierpark geschlossen. Zudem dürfen Spielplätze nicht mehr betreten werden.

 

 

Die komplette Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Stadt Neumünster unter www.neumuenster.de abrufbar.

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