Neumünster – Zum 1. Januar 2016 wird das Wohngeldgesetz geändert

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CIS Insbesondere die Höhe des Wohngeldes selber und die Miethöchstbeträge sind von der Änderung des Wohngeldgesetzes zum 1. Januar 2016 betroffen. Wer bereits einen Wohngeldbescheid hat, dessen Bewilligungszeitraum erst im Jahr 2016 endet, braucht aufgrund der Gesetzesänderung keinen neuen Antrag zu stellen. Die Wohngeldstelle prüft von Amts wegen, ob demjenigen […]