Sperrung der Innenstadt anlässlich der Holstenköste 2024

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Redakteur
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Die Stadt Neumünster als Straßenverkehrsbehörde weist darauf hin, dass im Rahmen des zentralen Innenstadtfestes Holstenköste 2024 der Großflecken in Höhe Rathaus sowie der Kuhberg zwischen Kieler Straße und Gänsemarkt, die Straße Am Teich ab der Kreuzung Kleinflecken/ Bahnhofstraße, die Holstenstraße zwischen Großflecken und Einmündung Rencks Allee sowie die Christianstraße ab Am Alten Kirchhof ab Mittwoch, 12. Juni 2024, um 8 Uhr gesperrt wird. Alle genannten Straßen werden bis Montag, 17. Juni 2024, um 8 Uhr für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. Auch der Linienbus- und Taxenverkehr kann in den genannten Bereichen an diesen Tagen aus verkehrlichen Gründen nicht zugelassen werden. Die Zufahrt zum C & A-Parkplatz kann am Mittwoch nur aus Richtung Süden erfolgen. An den übrigen Tagen steht dieser Parkplatz nicht zur Verfügung. Der Rathaus-Parkplatz ist von Donnerstag, 6. Juni 2024, um 20 Uhr bis Montag, 17. Juni 2024, 17 Uhr, voll gesperrt und bleibt den Rettungskräften und der Polizei vorbehalten.

Während der Veranstaltungszeiten ist aufgrund des umfangreichen Sicherheitskonzeptes jeglicher Kfz-Verkehr im Veranstaltungsbereich untersagt. Zudem gilt in diesem Jahr erstmal ein E-Roller und Radfahrverbot auf dem Veranstaltungsgelände. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge im Veranstaltungsbereich werden abgeschleppt. Die Veranstaltungszeiten sind am Donnerstag, 13. Juni 2024, von 16 Uhr bis 23 Uhr, am Freitag, 14. Juni 2024, von 14 Uhr bis 1 Uhr nachts, am Sonnabend, 15. Juni 2024, von 12 Uhr bis 1 Uhr nachts und am Sonntag, 16. Juni 2024, von 10 Uhr bis 18 Uhr. Für den Ausschank gilt jeweils eine Stunde Nachlaufzeit.

Für die Zeit des Stadtlaufes am Freitag, 14. Juni 2024, in der Zeit von 10 Uhr bis 20.30 Uhr sind auch die Christianstraße ab Bismarckstraße/ Berliner Platz bis zum Gänsemarkt sowie zeitweise die umliegenden Straßen voll gesperrt! Ebenfalls gesperrt ist der Kleinflecken, da dort vormittags der Wochenmarkt stattfindet und nachmittags der Start- und Zielbereich für den Holstenköstenlauf aufgebaut wird.

Der Verkehr aus Richtung Süden wird über die Plöner Straße geleitet; aus Richtung Norden kann der Verkehr sowohl über die Rendsburger Straße, Friedrichstraße beziehungsweise über die Rendsburger Straße, und Kieler Straße abfließen. Sinnvoller ist allerdings, die Innenstadt weiträumig zu umfahren.

Der Anliegerverkehr für den gesamten Veranstaltungsbereich kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und mit schriftlicher Ausnahmegenehmigung gestattet werden. Ausnahmegenehmigungen können bei der Stadt Neumünster, Abt. Straßenverkehrsangelegenheiten, Plöner Str. 27, Zimmer 104, während der Sprechzeiten oder Rufnummer 942-2469 vorher beantragt werden. Der Anliegerverkehr aus Richtung Süden auf den Großflecken bis zum Nordkreisel und aus Richtung Norden auf den Kuhberg kann nur außerhalb der Veranstaltungszeiten mit dieser schriftlichen Ausnahmegenehmigung zugelassen werden.

Auf dem Großflecken steht der östliche Seitenstreifen am Donnerstag, Freitag und Sonnabend dem Lieferverkehr nur von 8 Uhr bis 10 Uhr zur Verfügung. An den übrigen Tagen der Holstenköste kann der Seitenstreifen nicht angefahren werden.

 

Für die Anlieferung von Waren für den Holstenköstenmarkt auf den verschiedenen Veranstaltungsflächen hat die Stadt Neumünster in diesem Jahr erneut Depotflächen für die Kraftfahrzeuge eingerichtet. Diese befinden sich

– Parkbuchten auf dem Kuhberg (zwischen Kieler Straße und Gänsemarkt, die Fahrbahn ist freizuhalten)

– Parkplatz Waschpohl hinterer Parkstreifen vor dem Durchgang zum Großflecken

– Parkbuchten in der Straße Am Teich

Nur von diesen Depotstellen sind Warenanlieferungen zur Beschickung der Stände während der Veranstaltungszeiten selbst zulässig. Ein Befahren des gesperrten Teils des Großfleckens und des Kuhbergs ist nicht gestattet.

Während der Veranstaltungstage kann auch der Linienbus- und Taxenverkehr über den Großflecken und den Kuhberg nicht aufrechterhalten und muss umgeleitet werden. Ersatzhaltestellen werden für den Linienbusverkehr der SWN im vorderen Teil des Schleusbergs, im vorderen Teil der Wittorfer Straße und in der Kieler Straße gegenüber der Sparkasse Südholstein eingerichtet. Die Bushaltestellen im Haart (Caspar-von-Saldern-Haus), in der Christianstraße (Parkcenter) stadteinwärts und in der Straße Am Teich sowie auf dem Großflecken und Kuhberg können während dieser Zeit nicht bedient werden. Ersatztaxenstände befinden sich in der Plöner Straße/Höhe Rathaus und in den Parkbuchten in der Straße Am Teich.

Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Neumünster bittet um Verständnis für die notwendigen Sperrungen und weist zugleich auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel hin. Das Parkplatzangebot im Nahbereich des Großfleckens sollte vornehmlich auswärtigen Gästen vorbehalten bleiben. Das City-Parkhaus in der Plöner Straße ist von Donnerstag, 6 Uhr, bis Montag, 1 Uhr, durchgehend geöffnet. Das Parkhaus der Holsten-Galerie in der Kaiserstraße ist von Donnerstag bis Sonntag durchgängig geöffnet. Für Fahrradfahrer wird auf dem Bürgersteig der Straße Am Teich sowie an der Plöner Straße/ Ecke Brachenfelder Straße ein Fahrrad-Parkplatz eingerichtet.

Die Absperrmaßnahmen sollen insgesamt einen geordneten Veranstaltungsablauf gewährleisten. Umso mehr gilt es, dass diese Beschränkungen auch von allen Kfz-Führern beachtet werden. Eine gezielte Überwachung wird dazu beitragen, das vorgegebene Ziel zu erreichen.

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