Stadt Neumünster sucht Bürgerinnen und Bürger für das Schöffenamt

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Redakteur
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Die Stadt Neumünster sucht etwa 200 Personen, die in der Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 das ehrenamtliche Schöffenamt am Amtsgericht Neumünster und Landgericht Kiel ausüben möchten. Schöffinnen und Schöffen üben das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter und Berufsrichterinnen aus.

Von der Stadt Neumünster werden Vorschlagslisten erstellt, in der doppelt so viele Personen vorschlagen werden müssen, wie für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen und das Jugendschöffenamt tatsächlich benötigt werden. Aus diesen Vorschlagslisten wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht im Herbst 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen/-innen, die dann vom Amtsgericht schriftlich benachrichtigt werden.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die deutsche Staatsangehörige sind, in Neumünster wohnen und am 01.01.2024 mindestes 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen zudem über Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen. Juristische Kenntnisse oder juristische Vorbildung sind nicht erforderlich.

Weitere Informationen sowie Bewerbungsformulare sind unter www.neumuenster.de/schoeffen bereitgestellt.
Aufgrund der großen Anzahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen kann eine Einzelbenachrichtigung über ihre Aufnahme leider nicht erfolgen.

Ergänzende Auskünfte erteilen

-für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene):

Frau Hanfler, Tel. 942-2440 / Mail: petra.hanfler@neumuenster.de

-für das Jugendschöffenamt

Frau Folchert, Tel. 942-2556 / Mail: gudrun.folchert@neumuenster.de

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