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Aufgrund der steigenden Beschwerdezahlen von Spaziergängern, Radfahrern und Joggern wird der neue kommunale Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Neumünster Hundekontrollen in Parkanlagen und Waldgebieten durchführen.
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„Aufgrund der Vielzahl von Beschwerden haben wir festgestellt, dass vielen Haltern die geltenden Vorschriften und Pflichten zum Führen von Hunden nicht bewusst sind. Durch die Kontrollen wollen wir diese in erster Linie wieder in Erinnerung rufen“, so Michael Wolf vom kommunalen Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Neumünster.
Unter anderem sind gemäß § 18 Absatz II Nummer 3 Landeswaldgesetz Hunde im Wald an der Leine zu führen. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbußen geahndet werden. Der Auftakt der Kontrollen soll rund um das Brachenfelder Gehölz erfolgen. Es wird daher im Vorfelde nochmal an alle Hundehalter appelliert, die genannte Vorschrift zum Leinenzwang einzuhalten und so Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Für Rückfragen und Auskünfte bezüglich der geltenden Vorschriften stehen die Mitarbeiter des kommunalen Ordnungs- und Verkehrsdienstes der Stadt Neumünster unter der Rufnummer 04321-942 2485 jederzeit gerne zur Verfügung.