Maskenpflicht gilt weiterhin in den Dienststellen der Stadt Neumünster

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Redakteur
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(CIS-intern) – Die Stadt Neumünster weist darauf hin, dass die Verpflichtung zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung (FFP 2 oder OP-Maske) weiterhin für die Besucherinnen und Besucher im Alten Rathaus, Neuen Rathaus, Stadthaus und allen Dienststellen der Stadtverwaltung Neumünster gilt. Die 3G-Regel hingegen wurde aufgehoben.

Foto: pixabay.com / iXimus

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