Maskenpflicht gilt weiterhin in den Dienststellen der Stadt Neumünster

Redakteur

(CIS-intern) – Die Stadt Neumünster weist darauf hin, dass die Verpflichtung zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung (FFP 2 oder OP-Maske) weiterhin für die Besucherinnen und Besucher im Alten Rathaus, Neuen Rathaus, Stadthaus und allen Dienststellen der Stadtverwaltung Neumünster gilt. Die 3G-Regel hingegen wurde aufgehoben. Foto: pixabay.com / iXimus