Ab dem morgigen Donnerstag, 6. Februar 2025, wird die Briefwahlausgabestelle der Stadt Neumünster im Neuen Rathaus, 2. Etage, in Zimmer 2.5 / 2.6 eingerichtet. Sie ist barrierefrei erreichbar. Hier haben die Wahlberechtigten nach Beantragung der Briefwahlunterlagen auch die Möglichkeit direkt vor Ort zu wählen. Mitzubringen sind hierzu der Personalausweis, der Pass oder die Wahlbenachrichtigung. Die Öffnungszeiten sind (Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 – 12:00 Uhr, Dienstag und Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr und zusätzlich am Montag 14:00 – 16:00 Uhr und Donnerstag 14:00 – 17:30 Uhr. Am Freitag, 21. Februar 2025, hat die Briefwahlausgabestelle zudem bis 15:00 Uhr geöffnet.
Darüber hinaus können die Briefwahlunterlagen schriftlich durch Ausfüllung des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder auch ohne Vordruck schriftlich, per E-Mail an wahlen@neumuenster.de oder über das Onlineformular unter www.neumuenster.de/briefwahl beantragt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben; in diesen Fällen wird auch um die Angabe der Nummer im Wählerverzeichnis gebeten, sofern den Wählerinnen und Wählern die Wahlbenachrichtigung bereits vorliegt.
Auf der Homepage der Stadt Neumünster unter www.neumuenster.de/wahlen finden Sie zudem einen Link zum Internetauftritt der Bundeswahlleiterin. Hier erhalten Sie alle fundierten Informationen rund um die Wahl zum Bundestag.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben in der Stadt Neumünster 9.403 Personen die Briefwahl beantragt. In Wasbek sind es 344 und in Bönebüttel 304 Bürgerinnen und Bürger.