Neue Bescheide bei Grundstücksabgaben

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Redakteur
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Die Stadt Neumünster wird für das Jahr 2025 im Januar neue Bescheide im Bereich der Grundstücksabgaben versenden.

Der Versand erfolgt für folgende Abgabearten:

  • Grundsteuer A
  • Grundsteuer B
  • Abfallentsorgungsgebühren
  • Niederschlagswassergebühren
  • Straßenreinigungsgebühren

Hierdurch ändern sich die zu zahlenden Beträge vom 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Stadt Neumünster bittet darum, Daueraufträge entsprechend zu ändern, sobald die Bescheide zugestellt worden sind.
Es ist ebenfalls möglich, der Stadt Neumünster ein SEPA-Mandat für die Abbuchung der Beträge zu erteilen. Bei zukünftigen Änderungen muss dann von Seiten des Bürgers nichts mehr veranlasst werden.

Zahlungen, die von dem Forderungsmanagement (Stadtkasse) nicht zugeordnet werden können, werden an die einzahlende Person erstattet.

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