Fachdienst Gesundheit der Stadt erstellt Bescheinigungen für Genesene

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Redakteur
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Das Gesundheitsamt der Stadt Neumünster stellt Bescheinigungen für Bürgerinnen und Bürger aus, welche das Covid-19-Virus überwunden haben und somit genesen sind. Als Genesene gelten Personen innerhalb von sechs Monaten nach dem Virus-Nachweis mittels eines PCR-Test und wenn die Erkrankung vor mehr als 28 Tagen war. Liegt die Erkrankung länger als sechs Monate zurück, ist die Immunität nicht mehr ausreichend und es wird eine einmalige Impfung benötigt, um damit als immun zu gelten. Die Bescheinigung des Gesundheitsamtes belegt dann, dass nur eine Impfung benötigt wird.

Trotz der derzeit hohen Arbeitslast des Fachdienstes Gesundheit, ist es bisher gelungen. innerhalb von rund zehn Arbeitstagen nach Inkrafttreten der Ausnahmeregelungen für Genesene, bereits mehr als 75 Prozent der Bescheinigungen zu versenden. „Die schnelle Bearbeitung ist nicht zuletzt durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die tatkräftige Unterstützung der Bundeswehr und der Containment-Scouts möglich, die ungemein wertvolle Arbeit leisten“, formuliert der stellvertretende Leiter des Fachdienstes Gesundheit der Stadt Neumünster, Dr. Gunther Alfes.

Die Stadt Neumünster möchte die Bürgerinnen und Bürger bitten, von Anfragen zu den Bescheinigungen abzusehen, denn das Gesundheitsamt stellt diese unaufgefordert aus und lässt die Dokumente den betreffenden Personen schnellstmöglich zukommen.

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