Winterdienst- und Streupflicht in Neumünster

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Redakteur
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Die aktuellen Temperaturen rücken die Themen „Streuen“ und „Winterdienstpflicht“ in den Fokus. Wo Dauerfrost zu sehr rutschigen Stellen führen kann, sind Grundstücksbesitzer zum Streuen aufgefordert.

Sie müssen sicherstellen, dass auf dem Gehweg vor dem Grundstück ein gefahrloses Fortbewegen möglich ist. Das gilt ebenso für Wege auf dem eigenen Grundstück, etwa zum Briefkasten oder Hauseingang.

So können Grundstücksbesitzer ihrer Winterdienstpflicht nachkommen:

  • Abstumpfende, umweltfreundliche Streumittel verwenden: Sand oder Splitt.
  • Regelmäßig kontrollieren und gegebenenfalls nachstreuen: Streugut kann schnell abgetragen sein.
  • Gefahrenstellen stärker bestreuen: Treppen, Eingänge, Gefälle und schattige Wege sind oft besonders glatt. Dort sollte vorrangig gestreut werden.
  • Wenn möglich, Schnee frühzeitig entfernen: So wird verhindert, dass festgetretener Schnee zu Eis wird.
  • Tausalz nur in klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) verwenden, sofern abstumpfende Mittel nicht genug wirken sowie an gefährlichen Stellen von Gehwegen wie Treppen, Rampen oder bei starkem Gefälle.
  • Achtung: Tausalz ist bei den derzeit stark niedrigen Temperaturen nicht mehr effektiv. Abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt etc. haben insbesondere auf Eisschichten eine bessere Wirkung als Tausalz.

Regelungen bspw. zum Streugut sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Neumünster nachzulesen.

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