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Der Fachdienst Gesundheit der Stadt Neumünster weist darauf hin, dass Tests auf eine Erkrankung am Coronavirus nur bei begründeten Verdachtsfällen erforderlich sind. Dies sind Menschen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet gemäß des Robert-Koch-Instituts – wie unter anderem China und Norditalien – aufgehalten haben oder Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten undgleichzeitiggrippale Symptome wie Husten und Fieber aufweisen.
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Bei Personen, die nur Erkältungs- und oder Grippe-Beschwerden haben, aber keinen Kontakt zu einer erkrankten Person hatten und sich auch nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, wo der Sars-CoV-2-Erregerweit verbreitet ist, werden keine Tests durchgeführt. Deutschland ist kein entsprechendes Risikogebiet.
In Neumünster gibt es derzeit keine Schul- oder Kita-Ausschlüsse von Kindern aufgrund eines Conoravirus-Verdachts.
„Wenn Kinder von dem Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wegen eines Sars-CoV-2-Verdachtes ausgeschlossen werden, so geschieht dies ausschließlich auf Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes. Alle anderen Kinder dürfen weiter die Schulen oder Kitas besuchen“, betont die Leitende Amtsärztin Dr. Alexandra Barth vom Fachdienst Gesundheit der Stadt Neumünster.
Darüber hinaus gilt natürlich wie immer bei allen Erkrankungen, dass schwer kranke Kinder, die nicht schul- oder kitafähig sind zuhause betreut werden sollen.