Neumünster: „Notbremse“ wird ab Mittwoch aufgehoben

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Redakteur
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(CIS-intern) – „Ebenso wie die Neumünsteranerinnen und Neumünsteraner bin ich erleichtert, dass die „Notbremse“ aufgrund der deutlich sinkenden Infektionszahlen in unserer Stadt ab Mittwoch aufgehoben werden kann. Für die Unternehmen und Kunden sind die Lockerungen ungemein wichtig. Mein Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, dass sie sich an die verschärften Maßnahmen gehalten haben und wir die Zahlen in den Griff bekommen haben. Dennoch müssen wir alle weiter achtsam sein und uns weiter konsequent an Abstandsregeln und Maskenpflicht halten“, formuliert Oberbürgermeister Dr. Olaf Tauras.

Foto: von Axel Rühle auf Pixabay

 

Ab Mittwoch, 19. Mai 2021, um 00:00 Uhr kann die „Notbremse“ aufgehoben werden und es gelten die gelockerten Maßnahmen der Landesverordnung zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie. Zudem können die Modellprojekte Sport und Kultur in Neumünster fortgesetzt werden.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • In den Kindertagesstätten im Stadtgebiet Neumünsters gilt wieder Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, so dass alle bislang betreuten Kinder wieder in ihre Kita gehen können.
  • Gelockerte Kontaktregelungen für private Treffen im Außenbereich: Im Innenbereich dürfen sich fünf Personen aus zwei Hauhalten treffen. Im Außenbereich dürfen sich bis zu zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten treffen. Im Innenbereich bleiben die bisherigen Kontaktregelungen gültig.
  • Bei Verkaufsstellen des Einzelhandels sind die Hygienevorschriften einzuhalten und die Kundenzahl ist auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Übersteigt die Verkaufsfläche 800 Quadratmeter, wird die Kundenzahl für die 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Betreiberinnen und Betreiber von Verkaufsstellen haben die Begrenzung der Kundenzahl in geeigneter Weise sicherzustellen.
  • Angebote der Kinder- und Jugendhilfe dürfen nunmehr draußen mit bis zu 20 Kindern stattfinden, in Innenbereichen mit bis zu zehn Kindern.
  • Die Außengastronomie darf wieder öffnen. Gaststätten dürfen unter Auflagen auch ihre Innenbereiche wieder öffnen: So müssen Gäste einen Testnachweis vorlegen, vollständig Geimpfte (mindestens zwei Wochen nach der zweiten Impfung) müssen Impfausweis oder -bescheinigung vorlegen. Grundsätzlich dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen. Außerhalb geschlossener Räume dürfen an einem Tisch nun grundsätzlich bis zu zehn Personen sitzen.
  • In der Innenstadt gilt außerhalb der Flächen der Außengastronomie ein Alkoholverbot.
  • Außenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen können öffnen wie zum Beispiel Freizeitparks. Für einen Besuch von Kultureinrichtungen im Innenbereich (Museen, Ausstellungen und Bibliotheken) sind negative Tests erforderlich.
  • Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe dürfen unter Auflagen auch für touristische Übernachtungen öffnen. So müssen Gäste bei der Anreise negative Tests vorweisen (max. 24 Stunden alt beim Antigen-Schnelltest / 48 Stunden bei PCR). Alle 72 Stunden müssen weitere Nachweise vorgelegt werden.
  • Im Sport ist wieder mehr möglich: Im Innenbereich dürfen nun bis zu zehn Kinder und Jugendliche ohne Körperkontakt in festen Gruppen und unter Anleitung Sport treiben. Im Außenbereich ist dies mit bis zu 20 Kindern und Jugendlichen möglich. Das Schwimmen in Bahnen und Schwimmunterricht in Freibädern und Außenbecken wird erlaubt. Es sind unter Auflagen wieder Wettkämpfe im Amateursport außerhalb geschlossener Räume möglich.
  • Bei Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften werden die möglichen Teilnehmerzahlen außerhalb geschlossener Räume auf max. 250 erhöht (bislang 100).
  • Bestattungen bzw. Trauerfeiern können im Außenbereich mit bis zu 100 Personen stattfinden (innen 50).
  • Veranstaltungen im Außenbereich sind in der Regel mit negativen Tests der Teilnehmenden und weiteren Auflagen möglich.
  • Bei Versammlungen wie Aufzügen und Demonstrationen außerhalb geschlossener Räume wird die zulässige Teilnehmerzahl auf 250 erhöht (bislang maximal 100).
  • Außerschulische Bildungsangebote sind in den Außenbereichen mit Auflagen wieder als Präsenzangebote möglich.

Schulbetrieb ab dem 19. Mai: Regelungen Neumünster

 

KIEL. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens (fünf Werktage in Folge 7-Tage-Inzidenz unter 100) gelten gemäß dem aktuell gültigen Corona-Reaktionsplan ab Mittwoch, den 19. Mai 2021 die Stufe II des Corona-Reaktionsplans in Kraft mit folgenden Regelungen:

 

  • Jahrgangsstufen 1 bis 6: Präsenzunterricht
  • Jahrgangsstufen 7 bis E Wechselunterricht
  • Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen

 

Da die Inzidenz deutlich unter 100 liegt, könnte bereits am Mittwoch Neumünster auch fünf Werktage unter 50 liegen. In diesem Fall würde der Wechsel in den Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen aber erst zum Dienstag, den 25. Mai 2021 als erstem Werktag der Folgewoche umgesetzt.

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