Stadt Neumünster muss Corona-Maßnahmen verschärfen – inkl. Allgemeinverfügung usw.

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Redakteur
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(CIS-intern) –  Bei sechs Frauen ist jetzt eine Coronavirus-Infektion festgestellt worden. Die 7-Tage-Inzidenz für die Stadt Neumünster ist im Vergleich zu Dienstag von 29,6 auf 35,8 pro 100.000 Einwohner angestiegen. „Es sind jetzt Maßnahmen im Öffentlichen Raum erforderlich, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern“, konstatiert Oberbürgermeister Dr. Olaf Tauras. Ab dem morgigen Freitag, 16. Oktober 2020, gilt eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit im Innenstadtbereich vom Hauptbahnhof bis zum Rathaus sowie auf dem Herbstmarkt der Schausteller auf dem Jugendspielplatz und dem Tungendorfer Wochenmarkt. Zudem müssen Restaurants und Gaststätten ab 23 Uhr schließen.

Vier Frauen steckten sich unabhängig voneinander bei einer bereits infizierten Patientin an, während bei zwei weiteren Frauen die Ansteckungsquelle unbekannt ist und derzeit vom Fachdienst Gesundheit der Stadt Neumünster ermittelt wird. Die sechs Patientinnen wurden in häuslicher Quarantäne isoliert.

 

In der Stadt Neumünster wurden bis zum Donnerstag, 15. Oktober 2020, um 12:00 Uhr insgesamt 204 Fälle einer Covid-19-Erkrankung mit Labornachweis bestätigt. Derzeit gelten 168 Personen im Stadtgebiet als genesen, so dass aktuell 31 Personen in Neumünster infiziert sind. Im Stadtgebiet Neumünster sind derzeit 178 Personen unter Quarantäne gestellt. Zwei Personen mit dem Wohnort Neumünster befinden sich im Krankenhaus. Drei Personen sind leider verstorben.

Der Fachdienst Gesundheit hat jetzt eine Corona Hotline unter der Rufnummer 942-3003 eingerichtet. Hier werden die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Covid-19 beantwortet.

„Das Einhalten von Abständen zu anderen Menschen ist von zentraler Bedeutung, um eine weitere Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu vermeiden“, bekräftigt die Leitende Amtsärztin Dr. Alexandra Barth.

Die Stadt Neumünster weist zudem noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten verpflichtet sind, sich beim Gesundheitsamt am Wohnort zu melden. Auf der Homepage der Stadt ist die Rückmeldung ganz einfach online möglich unter www.neumuenster.de/reiserueckkehr. Der Fachdienst Gesundheit der Stadt Neumünster hat viele Aussteigekarten, deren Inhaber sich nicht gemeldet haben. Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich umgehend beim Gesundheitsamt der Stadt Neumünster melden, andernfalls droht ebenso wie bei Verstößen gegen die Quarantäne ein Bußgeld.

Anlagen:
2020-10-15 Covid-19 Allgemeinverfuegung

Anlage 1 Innenstadt

Anlage 2 DOC

2020-10-15_COVID19_Nyfeler_Statistik

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