Geflügelpest: Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelställen

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Redakteur
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Aufgrund der Nachweise der Geflügelpest hat die Stadt Neummünster heute eine neue Allgemeinverfügung amtlich bekannt gemacht. Hier sind unter anderem Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelställe angeordnet worden.

Bei mehr als 115 Wildvögeln in mehreren Kreisen des Landes Schleswig-Holstein, einer hohen Zahl an Totfunden, Ausbruch der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand im Kreis Nordfriesland und zuletzt auch im benachbarten Kreis Segeberg, gilt nun auch für Geflügelhalter der Stadt Neumünster nach dem amtlichen Nachweis des hochpathogenen Virus der Aviären Influenza des Subtyps H5N8 bei einer tot aufgefundenen Möwe die landesweit per Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein erklärte Stallpflicht gemäß Allgemeinverfügung der Stadt Neumünster vom 10.11.2020, die am 12.11.2020 ersetzt wurde.

Im gesamten Stadtgebiet dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich

in geschlossenen Ställen oder

unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dicken Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), gehalten werden.

Durch den Ausbruch der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand im Kreis Segeberg liegt der südliche Teil des Stadtgebiets im Beobachtungsgebiet. Die genaue Abgrenzung geht aus einer weiteren Allgemeinverfügung der Stadt Neumünster vom 11.11.2020 unter www.neumuenster.de hervor. In dem dort bezeichneten Gebiet sind weitere Maßnahmen zu beachten und einzuhalten.

Vor dem Hintergrund des aktuellen Geflügelpestgeschehens im Land hat das Landwirtschaftsministerium gestern eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen erlassen. Damit wird eine einheitliche

Grundlage für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und –halter im Land geschaffen. Die Allgemeinverfügung tritt am 12. November 2020 in Kraft und ist

für alle gewerblichen oder privaten Geflügelhalter in Schleswig-Holstein verbindlich.

Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehört unter anderem, dass

in den Ställen gesonderte Schutzkleidung inklusive gesondertem Schuhwerk getragen werden muss. Einwegkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen.

Vor den Eingängen zu den Stallungen sind Desinfektionsmatten oder –wannen zur Schuhdesinfektion mit einem geeigneten Desinfektionsmittel einzurichten.

Personen müssen unmittelbar vor Betreten des Stalls die Hände waschen und desinfizieren.

Hunde und Katzen sind von den Stallungen fernzuhalten.

Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren.

Zur Desinfektion ist ein von der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) gelistetes uns als wirksam gegen behüllte Viren getestetes Desinfektionsmittel

zu verwenden: http://www.desinfektion-dvg.de/index.php?id=2150

Die genannten Maßnahmen dienen der Verhinderung des Eintrags des Geflügelpestvirus in Geflügelbestände.

Die Allgemeinverfügung zu den Biosicherheitsmaßnahmen ist einsehbar unter:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/G/gefluegelpest/Downloads/allgemein-verfuegung_biosicherheit.html

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/G/gefluegelpest/Downloads/allgemein-verfuegung_biosicherheit_PDF.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Zudem stellt das Landwirtschaftsministerium eine Handreichung für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen zur Verfügung, die Hinweise zur praktikablen Umsetzung der Allgemein-verfügung enthält. Weitere Hinweise erhalten Kleinhalter und Hobbyhalter auch in der Bro-schüre „Gefahr Geflügelpest – Wie schütze ich meine Tiere? Hinweise für Hobby– und Kleingeflügelhalter“. Die Dokumente sind ebenfalls auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/G/gefluegelpest/Downloads/verhaltens-regeln_kleinbetriebe.html

Für alle Geflügelbestände besteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde. Wer seinen Geflügelbestand noch nicht angemeldet hat, hat dies unverzüglich nachzuholen. Ein entsprechendes Formular zur Anzeige von Tierbeständen nach der Viehverkehrsverordnung steht zum Download zur Verfügung. Die Anzeige ist an die Stadt Neumünster, Sachgebiet IV, Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abt. Ordnungsangelegenheiten, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Großflecken 63, 24534 Neumünster, Telefax-Nr. 942-2082, E-Mail: veterinaer@neumuenster.de zu senden. Fragen zur Anzeige werden unter den Rufnummern 942-2113 und 942-2542 entgegengenommen.

Die Durchführung von Geflügel- und Taubenausstellungen, -märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art ist vorerst untersagt.

Nach Abstimmung zwischen der obersten Veterinärbehörde und der obersten Jagdbehörde wird vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein empfohlen, dass die Jagd auf Wasserwild aufgrund des aktuellen Geflügelpest-Geschehens derzeit landesweit unterbleiben sollte. So kann das Risiko verringert werden, dass infizierte Tiere aufgescheucht werden und die Geflügelpest weiter verbreiten. Drückjagden auf Schalenwild, insbesondere Wildschweine, können und sollten in dieser Saison wie geplant auch in den Restriktionszonen und unter dem Einsatz von Hunden durchgeführt werden.

Meldungen über tote Greifvögel, Enten, Gänse oder andere Wasservögel können direkt an die Berufsfeuerwehr Neumünster unter der Rufnummer 3322-0 gerichtet werden. Tote und sterbende Vögel sollten nicht angefasst werden und nicht mit nach Hause genommen oder zum Tierarzt gebracht werden wegen der Gefahr der Seuchenverschleppung.

Fragen werden auch unter der Rufnummer 942-2559 der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht der Stadt Neumünster beantwortet.

Weitere Informationen zur Geflügelpest finden Sie unter:

Weitere Informationen:

Die Risikoeinschätzung des FLI:

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_deri-vate_00033670/FLI-Risikoeinschaetzung_HPAIV_H5N8_20-11-05.pdf

Informationen der Landesregierung:

www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest

Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest

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