Die Stadt Neumünster hat den Rechtsstreit um die Ansiedlung einer Apotheke auf dem ehemaligen Gelände der Kösterschen Fabrik im Haart vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig in 1. Instanz gewonnen. Die 2. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts wies mit Urteil vom 24. Juli 2020 die Klage der Emil Köster GmbH ab. Die Klägerin hatte einen positiven Bauvorbescheid von der Stadt Neumünster für die Ansiedlung einer Apotheke mit 150 Quadratmeter Verkaufsfläche begehrt. Die Klagabweisung beruht maßgeblich auf dem Umstand, dass die Emil Köster GmbH den jetzt angegriffenen Bebauungsplan zusammen mit der Stadt erarbeitet und durch Genehmigungen genutzt hat. Das Gericht hat es als treuwidrig erachtet, sich nunmehr auf die Unwirksamkeit des Bebauungsplans zu berufen. „Ich bin erleichtert, dass die Klage abgewiesen wurde. Wir werden jetzt die bereits eingeleitete 4. Änderung des Bebauungsplanes durchführen, um eine möglichst zweifelsfreie planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage für künftige Bauvorhaben im Plangebiet zu schaffen“, formulierte Oberbürgermeister Dr. Olaf Tauras. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Aktuelle Zahlen zu Covid-19-Erkrankungen in Neumünster am 5. August 2020
Do. Aug. 6 , 2020