Forstbehörde und Polizei gehen gemeinsam gegen illegale Nutzung der Kaltenkirchener Heide vor

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Redakteur
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BU: Illegal ausgefahrene Motorcross-Strecken in der Kaltenkirchener Heide zerstören das Schutzgebiet (Foto LLnL)

(CIS-intern) – Die Kaltenkirchener Heide ist ein ehemaliger Standortübungsplatz der Bundeswehr, der nach Aufgabe der militärischen Nutzung Teil des nationalen Naturerbes und seit 2009 als Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH) ausgewiesen ist. Es bietet einen Lebensraum für schützenswerte seltene und bedrohte Pflanzen und Tiere. Das Befahren mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art ist auf dem Gelände des ehemaligen Truppenübungsplatzes wie auch in allen anderen Wäldern nicht erlaubt. Trotz des Verbotes befahren seit Jahren wiederholt Motocross-Fahrer mit ihren Maschinen als auch Mountainbike-Fahrer sowohl die Wälder als auch die Offenlandgebiete.

Um die stetig gestiegene Nutzung der verbotenerweise angelegten Strecken zu verhindern, wurden in der vergangenen Zeit die ausgefahrenen Strecken durch physische Barrieren blockiert. Regelmäßig wurden diese kurzfristig beseitigt sowie Hinweis- und Verbotsschilder ignoriert. Ebenso wurden die Strecken illegal für die Nutzung freigeschnitten und Bäume entfernt.

Dies gab Anlass für eine gemeinsame Kontrolle durch die zuständige untere Forstbehörde beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) und der Polizei. Der Zugriff erfolgte auf einer der vielen verbotenen Motorcross-Strecken in der Kaltenkirchener Heide im Bereich des Waldes. Hierbei konnten mehrere Personen festgesetzt werden und Verfahren wegen straf- und ordnungsrechtlicher Verstöße eingeleitet werden.

„Um die verbotene Nutzung der Kaltenkirchener Heide besonders durch Motorcrosssportler und Mountainbiker zu unterbinden, werden weitere Kontrollen erfolgen und die Polizeipräsenz erhöht“, so eine Sprecherin des Landesamtes.

Hintergrund:

Maßgeblich sind die Regelungen im § 17 des Landeswaldgesetzes. Das Betreten des Waldes ist zum Zwecke der naturverträglichen Erholung gestattet. Fahrradfahren ist ausschließlich auf Waldwegen zulässig. Das Fahren mit durch Motorkraft angetriebene Fahrzeuge ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen hiervon bedürfen der Zustimmung des Waldbesitzers.

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

BU: Illegal ausgefahrene Motorcross-Strecken in der Kaltenkirchener Heide zerstören das Schutzgebiet (Foto LLnL)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Anja Haltenhof | Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

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