(CIS-intern) – Für die Wahl zum 20. Landtag von Schleswig-Holstein am Sonntag,
8. Mai 2022 sucht die Stadt Neumünster weiterhin dringend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die 43 allgemeinen Wahlbezirke und dreizehn Briefwahlbezirke im Stadtgebiet.
Pro Bezirk bilden mindestens acht Mitglieder den Wahlvorstand. Interessierte Bürgerinnen und Bürger müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 16 Jahre alt sein und seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein wohnhaft sein.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer 40 Euro Aufwandsentschädigung.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die bereits im Rahmen der letzten Wahlen diese ehrenamtliche Tätigkeit dankenswerterweise ausgeübt haben, wurden bisher nicht automatisch berücksichtigt.
Interessentinnen und Interessenten können sich gern unter den Rufnummern 942-2305 (Herr Lickfett), 942-2431 (Frau Funk),
942 – 2440 (Frau Hanfler) oder 942 – 2417 (Herr Adrian) oder per E-Mail unter wahlen@neumuenster.de an die Stadt Neumünster wenden. Bei Meldungen per E-Mail bittet die Stadt Neumünster darum, Name, Anschrift, Alter, Telefonnummer und den bevorzugten Bezirk als Einsatzort anzugeben.
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