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Die Stadt Neumünster möchte weitere denkmalwürdige Bäume unter Schutz stellen. In Neumünster gibt beziehungsweise gab es seit dem erstmaligen Erlass der „Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern“ im Jahr 1996 insgesamt 32 Naturdenkmäler, allesamt altehrwürdige, teils eng mit der Stadtgeschichte verknüpfte Großbäume. „Gab es …“ deshalb, da in den vergangenen Jahren leider bereits vier dieser geschützten Baumveteranen aus verschiedenen Gründen gefällt werden mussten, sei es nach Blitzschlag oder infolge von Krankheiten. Weitere Abgänge sind – insbesondere aufgrund des grassierenden Eschentriebsterbens – in naher Zukunft zu befürchten.
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Vor diesem Hintergrund sollen nun auf Empfehlung der unteren Naturschutzbehörde und des ehrenamtlichen Beirates für Naturschutz weitere schutzwürdige Bäume in die Verordnung aufgenommen werden. Naturdenkmalwürdige Bäume, die noch nicht als solche ausgewiesen sind, gibt es noch einige in der Stadt. Nicht alle sind aber unbedingt in der unteren Naturschutzbehörde bekannt. Daher bittet die Stadt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, denen bisher noch nicht ausgewiesene alte, große und denkmalwürdige Bäume bekannt sind, diese als Naturdenkmal bei der unteren Naturschutzbehörde vorzuschlagen. Die endgültigen Schutzobjekte werden dann von den städtischen Fachleuten nach Prioritätskriterien aus diesen Vorschlägen und schon bekannten Kandidaten ausgesucht.
Vorschläge mit genauem Standort und möglichst auch der Angabe der jeweiligen Baumart werden gerne bis zum 31. Juli unter der Rufnummer 942-2776, schriftlich oder persönlich in der unteren Naturschutzbehörde im Neuen Rathaus oder als Email an matthias.trauzold@neumuenster.de entgegen genommen.