Vor etwas über einem Jahr ist in Neumünster die Katzenschutzverordnung vollständig in Kraft getreten. Seit dem 01.04.2025 gilt die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen mit unkontrolliertem Freigang, seit dem 01.07.2025 dürfen zudem nicht kastrierte Katzen keinen unkontrollierten freien Auslauf mehr erhalten.
Die Veterinäraufsicht der Stadt Neumünster nimmt das einjährige Bestehen zum Anlass, alle Katzenhaltenden erneut auf ihre Pflichten hinzuweisen.
Wichtiger Beitrag zum Tierschutz
Die Verordnung wurde eingeführt, um die Zahl freilebender und verwilderter Katzen nachhaltig zu reduzieren. Durch die konsequente Umsetzung der Regelungen kann die unkontrollierte Vermehrung eingedämmt werden.
Aktuelle Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit
Die Entwicklung der Fundkatzenzahlen zeigt weiterhin den Handlungsbedarf: Im Jahr 2025 wurden in Neumünster 156 Fundkatzen und in Wasbek 19 Fundkatzen aufgenommen. Für das laufende Jahr 2026 wurden bislang 26 Fundkatzen in Neumünster sowie zwei Fundkatzen in Wasbek registriert. Besonders besorgniserregend ist dabei die Anzahl trächtiger Tiere: Im Jahr 2025 wurden rund 20 trächtige Fundkatzen aufgenommen, im Jahr 2026 sind es bereits jetzt 3 Tiere. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die unkontrollierte Vermehrung weiterhin ein zentrales Problem darstellt.
Pflichten für Katzenhaltende
Alle Katzenhaltenden werden daran erinnert, dass:
- Katzen mit unkontrolliertem Freigang gekennzeichnet (z. B. mittels Mikrochip oder Tätowierung) und registriert sein müssen.
- Nicht kastrierte Katzen keinen unkontrollierten Freigang erhalten dürfen.
Diese Maßnahmen ermöglichen es, entlaufene Tiere schneller ihren Halterinnen und Haltern zuzuordnen und tragen gleichzeitig aktiv zum Schutz der Katzenpopulation bei.
Erneuter Aufruf zur Mitwirkung
Die Stadt Neumünster appelliert an alle Katzenhaltenden, ihrer Verantwortung nachzukommen und die bestehenden Regelungen konsequent umzusetzen. Nur durch die Mithilfe der Bevölkerung kann das Ziel erreicht werden, langfristig eine gesunde Katzenpopulation sicherzustellen.
Bei Fragen zur Katzenschutzverordnung oder zur Umsetzung der Maßnahmen steht die Veterinäraufsicht der Stadt Neumünster beratend zur Seite.



