Gesundheitsamt Neumünster mit neuer Quarantäneverordnung

Add to Flipboard Magazine.
Redakteur
5/5 - (1 vote)

(CIS-intern) – Wie bereits seit Ende des vergangenen Jahres kommuniziert widmen sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund der hohen Infektionszahlen insbesondere der Kontaktverfolgung in Bereichen schutzbedürftiger Personengruppen wie unter anderem in Pflegeheimen, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen“, konstatiert die leitende Amtsärztin Dr. Alexandra Barth vom Gesundheitsamt der Stadt Neumünster. „Dies bedeutet für unser Personal enorm viel Arbeit. Daher bin ich sehr erleichtert, dass das Landesamt für soziale Dienste (LAsD) nunmehr PCR-Testergebnisse und sofern diese nicht möglich sind zertifizierte Schnelltest-Ergebnisse als Grundlage für Erstattungsleistungen anerkennt. Für die entsprechende Beantragung beim LAsD kann folgender Link verwendet werden: https://ifsg-online.de/index.html . Die Stadt Neumünster stellt daher ab sofort keine Absonderungsbescheinigungen mehr aus, weder für mit dem Corona-Virus infizierte Personen noch für ihre quarantänepflichtigen Kontaktpersonen.“, so Alexandra Barth.

Gemäß der neuen Allgemeinverfügung zur Absonderung, die am 2. Februar 2022 auf der Homepage der Stadt Neumünster amtlich bekannt gemacht wurde, müssen ab sofort nur noch diejenigen engen Kontaktpersonen in Quarantäne, die in demselben Haushalt mit der infizierten Person leben. Wenn diese Kontaktpersonen geboostert oder frisch geimpft oder genesen sind, dann müssen sie – wie auch bisher – nicht in Quarantäne.

Für bis zum 2. Februar 2022 aufgetretene Fälle stellt das Gesundheitsamt noch Absonderungsbescheinigungen aus. Hier wird es aufgrund der Vielzahl der Fälle jedoch zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung kommen. Die Stadt Neumünster bittet die Bürgerinnen und Bürger sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber um Verständnis.

Für Covid-19-Infizierte stellt das Gesundheitsamt der Stadt Neumünster weiterhin Genesenen-Bescheinigungen aus, die ab Tag 29 nach dem positiven Testergebnis gelten.

Foto: von thedarknut auf Pixabay

Nächster Beitrag

Stadt Neumünster sucht Berufsbetreuer

(CIS-intern) – Die Betreuungsbehörde der Stadt Neumünster sucht freiberufliche Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer. Berufsbetreuung bedeutet, im Rahmen der gerichtlich bestellten Aufgabenkreise die Angelegenheiten des Betroffenen unter Berücksichtigung der subjektiven Wünsche zu vertreten. Als geeignet angesehen werden Personen mit juristischen und sozialen Berufen, die über besondere Kenntnisse in den Bereichen Sozialpädagogik, Psychologie […]