Zuwanderungsbeauftragter: Aktuelle Zahlen rechtfertigen geplantes Ausreisezentrum in Boostedt nicht

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Die Landesregierung plant, in Boostedt eine Landesunterkunft für Ausreisepflichtige einzurichten. Nach Ansicht des Flüchtlingsbeauftragten Stefan Schmidt rechtfertigen aber weder aktuelle Zahlen, noch Statistiken der Vergangenheit dieses Vorhaben. ,,Die Erfahrungen mit dem Ausreisezentrum in Neumünster zwischen 2006 und 2008 zeigen, dass derartige Einrichtungen nicht effektiv sind”, kritisierte Schmidt heute in Kiel.

Foto: pixabay.com / bykst

In diesem Zeitraum reisten nur neun Prozent der Ausländer freiwillig aus, die verpflichtet waren, sich im Ausreisezentrum aufzuhalten. Rund drei Prozent wurden abgeschoben. Das ging aus einer Großen Anfrage der Grünen-Fraktion von 2009 hervor (Drucksache 16/2656). Neue Zahlen der Landesregierung belegen, dass Aufenthalte auch ohne das geplante Ausreisezentrum effektiv beendet werden können. So wurden von Anfang Januar bis Ende Juli dieses Jahres bereits 570 Ausländer abgeschoben ­ nur acht weniger als im gesamten Jahr 2015. Das besagt die Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU-Abgeordneten Astrid Damerow und Peter Lehnert (Drucksache 18/4676).



Von Januar bis Ende August gab es hingegen 948 freiwillige Ausreisen, die durch das REAG/GARP Programm gefördert wurden, so die Antwort auf die Kleine Anfrage des FDP- Abgeordneten Wolfgang Kubicki, FDP (Drucksache 18/4673).

Schmidt sprach sich aber nicht nur aufgrund der zu erwartenden mangelnden Effizienz gegen das Ausreisezentrum aus. Er kritisierte vor allem, dass die Nachteile für die betroffenen Schutzsuchenden gegenüber den angeblichen Vorteilen ­ einer effektiveren und schnelleren Aufenthaltsbeendigung ­ stark überwiegen würden. ,,Ob eine Ausreise durch die Zentren tatsächlich beschleunigt wird, ist zweifelhaft”, sagte der Zuwanderungsbeauftragte.

Bereits jetzt leiste das Landesamt für Ausländerangelegenheiten Amtshilfe für die Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte, beispielsweise bei Botschaftsvorführungen, Passbeschaffungsmaßnahmen, der Durchführung von Abschiebungen, der Weitergabe von Informationen über die Herkunftsländer oder dem Herstellen des Kontaktes zu den Botschaften der Herkunftsländer. ,,Inwiefern dieses Verwaltungshandeln dadurch effektiver werden soll, dass sich die ausreisepflichtigen Personen im Ausreisezentrum aufhalten, erschließt sich mir nicht”, monierte Schmidt.

PM: Landtag

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