Neumünster: Sommerjahrmarkt an zwei langen Wochenenden

Add to Flipboard Magazine.
Redakteur
5/5 - (1 vote)

(CIS-intern) – Der Sommermarkt der Schausteller auf dem Jugendspielplatz findet in diesem Jahr erstmals an zwei langen Wochenenden im Juli und Anfang August statt. „Wir möchten damit ein Zeichen setzen und einen Beitrag zur Wirtschaftsförderung der in der Coronavirus-Pandemie arg gebeutelten Branche der Schausteller leisten“, erläutert Oberbürgermeister Dr. Olaf Tauras die Verlängerung.

Foto symbolisch: von Jill Wellington auf Pixabay

Der Sommermarkt öffnet seine Pforten von Freitag, 23. Juli 2021, bis Montag, 26. Juli 2021, und von Freitag, 30. Juli 2021, bis Montag, 2. August 2021, jeweils von 14 Uhr bis 22 Uhr. Die Stadt Neumünster hat ein Hygienekonzept für die Veranstaltung erstellt. Der Markt wird eingezäunt und der zentrale Zugang erfolgt ausschließlich über den Eingang an der Carlstraße gegenüber der Einmündung der Sedanstraße. Der Durchgang von der Färberstraße in Höhe des Minigolf-Platzes und des Sportplatzes ist während der Veranstaltungszeiten gesperrt. Die Besucherzahl wird auf 460 Menschen beschränkt. Es erfolgt die Erfassung der Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher über die Luca App. Neben dem Sanitätsdienst des Deutschen Roten Kreuzes ist auch ein Sicherheitsdienst vor Ort.

An acht Tagen präsentieren 41 Schausteller auf 383 Frontmeter einen gemütlichen Familienjahrmarkt. Neben dem Extasy Jumper, Super Scooter und Euro Wheel Riesenrad werden die Gäste Spaß am Dschungel-Express, Rallye-Truck, Baby-Flug und einem Kinder-Barockkarussell haben. Neben den Fahrgeschäften sorgen verschiedene Stände für kulinarische Genüsse. Dosenwerfen, Schießwagen sowie weitere Glücksspiele dürfen natürlich nicht fehlen. Es ist also für jeden etwas dabei.

Sommermarkt Datenblatt

Nächster Beitrag

Neumünster: Wahlhelfer gesucht

Für die Bundestagswahl am Sonntag, 26. September 2021, sucht die Stadt Neumünster Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die 43 allgemeine Wahlbezirke und 15 Briefwahlbezirke im Stadtgebiet. Pro Bezirk bilden mindestens acht Mitglieder den Wahlvorstand. Interessierte Bürgerinnen und Bürger müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens […]