Sachgerechter Umgang mit Silvesterfeuerwerk

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Redakteur
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Die Feuerwehr der Stadt Neumünster weist darauf hin, dass sich alljährlich zahlreiche Unfälle und Brände durch leichtfertigen Umgang mit Feuerwerkskörpern ereignen. Böllerfreunde mögen bedenken: Feuerwerk ist auch Feuer.

Die Leichtfertigkeit beginnt bereits damit, dass manche Feuerwerkskörper verbotenerweise in die Hände von Jugendlichen gelangen. Verboten ist der Verkauf von Pyrotechnik der Klasse II (Raketen, Böller) an Menschen unter 18 Jahren. Ohne Aufsicht dürfen die Jugendlichen diese auch nicht abbrennen. Die Tatsache, dass Feuerwerksartikel frei verkäuflich sind, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier mit Sprengstoffen umgegangen wird – so die Feuerwehr. Auch bei den stationären Feuerwerkskörpern, die oft mit sehr heißer Flamme abgebrannt werden, besteht in der Nähe von brennbaren Gegenständen höchste Brandgefahr. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur ab 31. Dezember um 0 Uhr bis 1. Januar um 24 Uhr erlaubt.

Tipps der Feuerwehr:

– Gebrauchsanweisung durchlesen und unbedingt beachten.

– Raketen-Abschussrampen standfest aufstellen. Schutzkappen erst unmittelbar
vor dem Zünden abziehen.

– Auf Oberleitungen und Dachvorsprünge achten.

– Angezündete Böller sofort wegwerfen. Keine Mutproben.
Niemals nach Menschen werfen.

– Auf Blindgänger achten und glühende Reste sofort ablöschen

– Vermeiden Sie, dass Feuerwerkskörper in die Hände von Kindern gelangen.

– Dachluken und Fenster schließen. Brennbare Gegenstände von Balkon
und Terrasse räumen.

– Im Abstand von 100 Metern um reetgedeckte Häuser kein Feuerwerk
abbrennen.

– Nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Senioren- und Kinderheimen böllern.

– Nehmen Sie bei aller Freude am Silvesterfeuerwerk auch Rücksicht auf
die Tiere; viele leiden sehr unter dem Lärm.

Die Feuerwehr der Stadt Neumünster wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

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