Sperrung der Innenstadt anlässlich der Holstenköste 2015

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Redakteur
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CIS

Die Stadt Neumünster als Straßenverkehrsbehörde weist darauf hin, dass im Rahmen des zentralen Innenstadtfestes Holstenköste 2015 der Großflecken in Höhe Rathaus sowie der Kuhberg zwischen Kieler Straße und Gänsemarkt, die Straße Am Teich ab der Kreuzung Kleinflecken/ Bahnhofstraße und die Christianstraße ab Am Alten Kirchhof ab Mittwoch, 10. Juni 2015, um 8 Uhr gesperrt wird. Alle genannten Straßen werden bis Montag, 15. Juni 2015, um 8 Uhr für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. Auch der Linienbus- und Taxenverkehr kann in den genannten Bereichen an diesen Tagen aus verkehrlichen Gründen nicht zugelassen werden. Die Zufahrt zum Parkplatz der Firma Karstadt kann am Mittwoch nur aus Richtung Süden erfolgen. An den übrigen Tagen steht dieser Parkplatz nicht zur Verfügung. Der Rathaus-Parkplatz ist von Montag, 8. Juni 2015, bis Sonntag, 15. Juni 2014, voll gesperrt und bleibt den Rettungskräften und der Polizei vorbehalten.



Für die Zeit des Stadtlaufes am Freitag, 12. Juni 2015, in der Zeit von 12 Uhr bis 20.30 Uhr sind auch die Christianstraße ab Bismarckstraße/ Berliner Platz bis zum Gänsemarkt sowie zeitweise die umliegenden Straßen voll gesperrt! Der Verkehr aus Richtung Süden wird über die Plöner Straße geleitet; aus Richtung Norden kann der Verkehr sowohl über die Rendsburger Straße, Friedrichstraße beziehungsweise über die Rendsburger Straße, Bismarckstraße, Kieler Straße abfließen. Sinnvoller ist allerdings, die Innenstadt weiträumig zu umfahren.

Der Anliegerverkehr aus Richtung Süden auf den Großflecken bis zum Nordkreisel und aus Richtung Norden auf den Kuhberg sowie für die Holstenstraße kann nur zu bestimmten Zeiten vormittags außerhalb der Veranstaltungen zugelassen werden. Die Holstenstraße zwischen Großflecken und Einmündung Rencks Allee wird von Freitag, 12. Juni 2015, um 8 Uhr bis Sonntag, 14. Juni 2015, um 18 Uhr voll gesperrt.

Darüber hinaus kann der Anliegerverkehr für den gesamten Veranstaltungsbereich nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und mit schriftlicher Ausnahmegenehmigung gestattet werden. Ausnahmegenehmigungen können bei der Stadt Neumünster, Abt. Straßenverkehrsangelegenheiten, Plöner Str. 27, Zimmer 104, während der Sprechzeiten oder Rufnummer 942-2469 vorher beantragt werden.

Auf dem Großflecken steht der östliche Seitenstreifen am Donnerstag, Freitag und Sonnabend dem Lieferverkehr nur von 8 Uhr bis 10 Uhr zur Verfügung. An den übrigen Tagen der Holstenköste kann der Seitenstreifen nicht angefahren werden.

Für die Anlieferung von Waren für den Holstenköstenmarkt auf den verschiedenen Veranstaltungsflächen hat die Stadt Neumünster in diesem Jahr erneut Depotflächen für die Kraftfahrzeuge eingerichtet. Diese befinden sich

– Parkbuchten auf dem Kuhberg (zwischen Kieler Straße und Gänsemarkt, die Fahrbahn ist freizuhalten)

– Teilbereich des Parkplatzes Am Klostergraben

– Parkplatz Waschpohl hinterer Parkstreifen vor dem Durchgang zum Großflecken.

Nur von diesen Depotstellen sind Warenanlieferungen zur Beschickung der Stände während der Veranstaltungszeiten selbst (Donnerstag ab 16 Uhr, Freitag ab 14 Uhr, Sonnabend ab 12 Uhr, Sonntag ab 10 Uhr) zulässig. Ein Befahren des gesperrten Teils des Großfleckens und des Kuhbergs ist nicht gestattet.

Während der Veranstaltungstage kann auch der Linienbus- und Taxenverkehr über den Großflecken und den Kuhberg nicht aufrechterhalten und muss umgeleitet werden. Ersatzhaltestellen werden für den Linienbusverkehr der VHH im vorderen Teil des Schleusbergs, im vorderen Teil der Wittorfer Straße und in der Kieler Straße gegenüber der Sparkasse Südholstein eingerichtet. Die Bushaltestellen im Haart (Caspar-von-Saldern-Haus), in der Christianstraße (Parkcenter) stadteinwärts und in der Straße Am Teich sowie auf dem Großflecken und Kuhberg können während dieser Zeit nicht bedient werden. Ersatztaxenstände befinden sich in der Plöner Straße/Höhe Rathaus und auf dem Großflecken/Höhe Rathaus am südlichen Kreisel.

Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Neumünster bittet um Verständnis für die notwendigen Sperrungen und weist zugleich auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel hin. Das Parkplatzangebot im Nahbereich des Großfleckens sollte vornehmlich auswärtigen Gästen vorbehalten bleiben. Das City-Parkhaus in der Plöner Straße ist von Donnerstag, 6 Uhr, bis Montag, 1 Uhr, durchgehend geöffnet. Das Parkhaus der Holsten-Galerie in der Kaiserstraße ist jeweils bis morgens um 2 Uhr geöffnet.

Die Absperrmaßnahmen sollen insgesamt einen geordneten Veranstaltungsablauf gewährleisten. Umso mehr gilt es, dass diese Beschränkungen auch von allen Kfz-Führern beachtet werden. Eine gezielte Überwachung wird dazu beitragen, das vorgegebene Ziel zu erreichen.

PM: Stadt Neumünster

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