CIS
Insbesondere die Höhe des Wohngeldes selber und die Miethöchstbeträge sind von der Änderung des Wohngeldgesetzes zum 1. Januar 2016 betroffen. Wer bereits einen Wohngeldbescheid hat, dessen Bewilligungszeitraum erst im Jahr 2016 endet, braucht aufgrund der Gesetzesänderung keinen neuen Antrag zu stellen. Die Wohngeldstelle prüft von Amts wegen, ob demjenigen ein höheres Wohngeld zusteht. Hierüber erhalten Betroffene von Januar 2016 an einen gesonderten Bescheid.
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Wer noch kein Wohngeld bezieht oder wo der Bewilligungszeitraum vor 2016 ausläuft, dem empfiehlt die Abteilung Wohngeld, einen Antrag zu stellen, um den Anspruch überprüfen zu lassen.
Da von Januar 2016 an mit einem erhöhten Antragsaufkommen zu rechnen ist, wird die Bearbeitung des Wohngeldantrages etwas länger dauern. Die Abteilung Wohngeld bittet hierfür um Verständnis. Anträge können aber ab sofort zu den Sprechzeiten dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 14.30 bis 17.30 Uhr in der Wohngeldstelle (in den Arkaden vor dem Neuen Rathaus) gestellt werden.
Die Bürgerinnen und Bürger haben auch die Möglichkeit, sich die Antragsformulare auf der Homepage der Stadt Neumünster (Suchbegriff: „Wohngeld“) herunterzuladen.