Wohngeld Plus ab 1. Januar – Schon mal “Proberechnen” auf neumuenster.de

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Redakteur
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(CIS-intern) – Dank intensiver Vorarbeiten sind wir sehr zuversichtlich, gut auf den erwarteten  Ansturm auf das neue Wohngeld Plus vorbereitet zu sein und werden unser
Bestmögliches dafür tun, den Zeitraum zwischen Antrag und Bewilligung möglichst kurz zu halten“, erklärt Stadtrat Carsten Hillgruber. Die Stadt Neumünster rechnet aufgrund des von der Bundesregierung beschlossenen „Wohngeld-Plus-Gesetzes“ mit  einem starken Anstieg der Anfragen und Anträge und hat dementsprechende  Vorkehrungen getroffen.

Foto: Screenshot Wohngeldrechner

Die Anzahl der Haushalte, die einen Anspruch auf Wohngeld haben wird, wird in Neumünster deutlich steigen. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass etwa viermal so viele Anfragen und Anträge eingehen werden wie in den vergangenen Jahren. Die Wohngeldstelle hat sich auf diesen Ansturm vorbereitet und bereits neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt sowie die notwendigen technischen Anpassungen einschließlich der EDV vorgenommen. Dennoch muss aufgrund des zu erwartenden Antrags- und Anfrageaufkommens mit einem deutlich längeren  Bearbeitungszeitraum gerechnet werden. Der Anspruch auf Wohngeldleistungen besteht ab dem Monat des Antragseingangs und wird auch rückwirkend ausgezahlt.

Über die Homepage der Stadt Neumünster kann unter
www.neumuenster.de/wohngeld ein Proberechner genutzt werden. Der Rechner gibt Auskunft, ob ggf. ein Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte und legt bereits die ab dem 01.01.2023 geltenden Regelungen zu Grunde.

Zudem werden auf der Homepage häufig gestellte Fragen beantwortet. Darüber hinaus können Anträge für das Wohngeld ebenfalls direkt über die Homepage der Stadt heruntergeladen werden. Antragsformulare in Papierform liegen ferner im Foyer des Neuen Rathauses zur Mitnahme bereit.

Eine Abgabe der Antragsunterlagen mit den erforderlichen Nachweisen ist in der Information des Bürgerbüros in den Rathausarkaden, durch Einwurf in den Hausbriefkasten des Neuen Rathauses oder per Übersendung auf dem Postweg möglich.

Für allgemeine Fragen bietet die Wohngeldstelle unter der Rufnummer 04321 942 3202 eine Hotline an.

Fragen können Bürgerinnen und Bürger auch per Mail an
wohngeldstelle@neumuenster.de stellen. Die Wohngeldstelle beantwortet diese schnellstmöglich. Eine persönliche Vorsprache ist i. d. R. nicht erforderlich.

Alle Haushalte, die aktuell bereits Wohngeldleistungen beziehen und deren Bewilligungszeitraum über den 31.12.2022 hinausgeht, müssen keinen neuen Antrag stellen. Sie erhalten bereits für den Januar die neuen, in der Regel höheren, Beträge überwiesen, ein entsprechender Bescheid wird Anfang Januar 2023 zugestellt. Der Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bleibt bestehen.

Fragen hierzu können gerne an die zuständige Mitarbeiterin oder den zuständigen Mitarbeiter der Wohngeldstelle gestellt werden, die Kontaktdaten sind auf dem bisherigen Bescheid enthalten.

Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wohngeldstelle für den Einsatz der vergangenen Wochen, um eine gute Lösung zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger zu erarbeiten“, formuliert Stadtrat Carsten Hillgruber.

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