Neues Ankunftszentrum für Flüchtlinge in Neumünster eröffnet: „Das ist ein Meilenstein für Schleswig-Holstein“

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Redakteur
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Innenminister Stefan Studt hat am Donnerstag (26. Mai) gemeinsam mit Vertretern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge das neue Ankunftszentrum für Flüchtlinge in Neumünster eröffnet. Es ist die erste Einrichtung dieser Art in Schleswig-Holstein. In ihr werden künftig sämtliche Verfahren und Prozesse rund um die Aufnahme von Geflüchteten gebündelt und beschleunigt.

 Foto: pixabay.com / bykst

„Das ist ein Meilenstein für das Land und für die bessere Ordnung der komplexen Verfahren rund um die Aufnahme von Flüchtlingen“, sagte Studt: „Mit dem neuen Ankunftszentrum schaffen wir eine zentrale Anlaufstelle mit sämtlichen Dienstleistungen unter einem Dach.  Damit wird die Wartezeit der Geflüchteten auf den Verfahrensabschluss deutlich verkürzt. Das ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Integration. Der vor einem Jahr geschlossene Flüchtlingspakt bleibt in seinen integrativen Bestandteilen bestehen.“ Studt kündigte an, die konkreten Verfahren zur Verteilung der Flüchtlinge im Land nach Abschluss der aktuellen Bundesgesetzgebung mit den Kreisen und kreisfreien Städten abzustimmen und anzupassen.

 



Der Minister dankte dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die Umsetzung des Konzeptes und die engagierte  Zusammenarbeit in den vergangenen Wochen. Der Minister blickte zuversichtlich voraus: „Wir haben gemeinsam eine leistungsstarke Organisation geschaffen, um flexibel auf verschiedene Szenarien mit unterschiedlichen Zugangszahlen von Flüchtlingen reagieren zu können. Das gibt uns wertvolle Planungs- und Handlungssicherheit. Den Schutzsuchenden gibt es eine frühere Orientierung und  Klarheit über ihre weiteren Perspektiven. “

 

Der zuständige Abteilungsleiter des Bundesamts, Bernd Becking, betonte: „Von der engen Zusammenarbeit aller am Asylverfahren beteiligten Stellen in einer „gemeinsamen Behörde“, von der Unterbringung, Registrierung, ärztlichen Untersuchung, über das Asylverfahren bis hin zu anschließenden Beratungsangeboten zur Arbeitsmarktintegration, profitieren alle. Vor allem die Menschen, die zu uns kommen, da sie sehr schnell Ihren Asylantrag stellen können“.

 

In dem Ankunftszentrum können täglich bis zu 125 neuankommende Flüchtlinge aufgenommen werden. Anschließend finden innerhalb weniger Tage sämtliche Aufnahmeverfahren statt – von der Erstregistrierung und erkennungsdienstlichen Behandlung über die Gesundheitsuntersuchung bis hin zur Asylantragsstellung, bei Menschen aus Ländern mit hoher Bleibeperspektive dem Bescheid und ersten Angeboten zur Beratung und zum Profiling für eine eventuelle Arbeitsmarktintegration. Im Anschluss werden die Geflüchteten je nach Bleibeperspektive auf die kommunale Ebene oder in andere Landesunterkünfte für Flüchtlinge verteilt. „Dieses gesteuerte und zwischen allen Beteiligten abgestimmte Verfahren sorgt für mehr Effizienz beim Flüchtlingsmanagement und Effektivität der Integrationsförderung. Das ist vor allem eine gute Nachricht für die hier ankommenden Menschen, die bislang oft langen Wartezeiten und großer Unsicherheit ob der eigenen Bleibeperspektive ausgesetzt waren.“

 

Im Jahr 2016 kamen bislang rund 6000 Flüchtlinge nach Schleswig-Holstein. (2015 bis Ende Mai: 5600) Die sechs zugangsstärksten Herkunftsländer seit dem 1. Januar 2016 sind Syrien, Irak, Afghanistan, Armenien, Iran und die Russische Föderation. Der Anteil der Personen aus sicheren Herkunftsländern betrug 2,3 Prozent. Rund  9500 Personen wurden 2016 bislang auf die Kreise verteilt. 1221 Plätze in den zehn Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sind derzeit belegt.

 

 

Hintergrundinformationen

 

Neuankommende Flüchtlinge werden im Ankunftszentrum nach Fallprofilen bearbeitet:

– Antragsteller mit hoher Bleibeperspektive (sog. A-Profile: Syrien, Irak, Eritrea) und Antragsteller mit geringer Bleibeperspektive (B-Profile: Westbalkan) sollen im Ankunftszentrum innerhalb weniger Tage ihren Bescheid erhalten. Die A-Profile werden anschließend an die Kommunen weitergeleitet, während die B-Profile bis zur Entscheidung über ihre Rückkehr ins HKL im Ankunftszentrum (oder einer angeschlossenen Erstaufnahmeeinrichtung) verbleiben sollen. Die bislang geltende Vorlaufzeit für die aufnehmenden Kreise und Kommunen von zehn Tagen soll erhalten bleiben. Auch die Erstintegrationsleistungen in der Erstaufnahmeeinrichtung sollen weiter erbracht werden.

 

– Antragsteller, bei denen eine intensivere Prüfung zur Feststellung der Schutzbedürftigkeit nötig ist (C-Profile: z.B. Afghanistan, Jemen, Armenien):           

 

– Einfachere Fälle (C1-Profile) sollen ebenfalls im Ankunftszentrum bearbeitet werden und innerhalb weniger Tage ihren Bescheid erhalten.

 

– Komplexere Fälle werden nach einer ersten Anhörung an die zuständige BAMF-Außenstelle verwiesen (C2-Profile).

 

– Antragsteller, für die ein Dublin-Verfahren eingeleitet wird (D-Profile):

Im Ankunftszentrum wird sowohl die Dublin-Anhörung als auch die Anhörung im Rahmen des nationalen Asylverfahrens durchgeführt. Anschließend wird der Fall an die zuständige BAMF-Außenstelle verwiesen, während der Antragsteller im Ankunftszentrum (oder einer angeschlossenen Erstaufnahmeeinrichtung) bis zur Entscheidung, ob eine Rücküberstellung oder ein nationales Verfahren durchgeführt wird, verbleibt.

 

Weitere Informationen zum Ablauf der Asylverfahren und Integrierten Identitätsmanagement für Flüchtlinge erhalten Sie unter: www.bamf.de  

 

Eine Videodokumentation zur Funktionsweise der neuen Ankunftszentren sehen Sie unter:

 

http://www.bamf.de/SharedDocs/Videos/DE/BAMF/integriertes-fluechtlingsmanagement.html?nn=1366068

 

http://www.bamf.de/SharedDocs/Videos/DE/BAMF/20160128-ankunftsnachweis-heidelberg.html?nn=1366068

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten

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