(CIS-intern) – Pünktlich zur Europäischen Mobilitätswoche, die am 16. September 2022 beginnt, geht die Förderrichtlinie für „(E-)Lastenräder für Privatpersonen, Familien und Kleinunternehmen“ der Stadt Neumünster an den Start. Nachdem bereits im März in der Politik darüber beraten und in den regionalen Medien berichtet wurde, sind nun alle rechtlichen und organisatorischen Fragen geklärt.
Die Richtlinie beinhaltet zwei unterschiedliche Fördermöglichkeiten: In der ersten Stufe können Privatpersonen oder Kleinunternehmen einen einmaligen allgemeinen Zuschuss von 750,00 Euro beim Kauf eines fabrikneuen Lastenrads mit oder ohne elektrischer Antriebsunterstützung erhalten. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Anschaffungen ab dem 1. April 2022 auch rückwirkend gefördert werden können.
Noch attraktiver wird es mit der „Sonderförderung Mobilitätswende“: Hier gibt es 1.500 €, wenn damit einhergehend ein Auto ersatzlos abmeldet wird. „Wenn ein Lastenrad erwiesenermaßen PKWKilometer ersetzt, erzielt das Programm seine volle Klimawirkung“, bewirbt Oberbürgermeister Tobias Bergmann besonders diese zweite Förderstufe. Insgesamt liegen 50.000 Euro im kommunalen Fördertopf.
Die Förderrichtlinie wurde von der Stadtverwaltung erarbeitet, um emissionsarme Verkehrsformen zu stärken, den Anteil des Radverkehrs am sogenannten „Modal Split“ sukzessive zu erhöhen und das gesellschaftliche Bewusstsein dafür zu stärken. Für den Transport von Wochenendeinkäufen, Paketen oder Haustieren wie auch als Alternative zum verkehrsbelastenden „Elterntaxi“ können Lastenräder eine Alternative zum Pkw sein. Von dem Förderprogramm soll eine Signalwirkung ausgehen, um Lastenräder als sinnvollen Baustein einer klimagerechten Mobilitätswende populär und die Erstinvestition für mehr Menschen möglich zu machen.
Die Antragstellung ist ab 16.09.2022 möglich. Auf der Internetseite www.neumuenster.de können dann die Förderrichtlinie sowie der Förderantrag heruntergeladen werden.
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