nformationen zum Abbrennen von Osterfeuern

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Redakteur
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Das Osterfest steht vor der Tür. Daher informiert die Abfallentsorgungs- und Naturschutzbehörde der Stadt Neumünster darüber, unter welchen Bedingungen Osterfeuer durchgeführt werden können.

Um ein Osterfeuer handelt es sich nur, wenn es am Osterwochenende stattfindet und es einen gesellschaftlichen Rahmen hat. Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer und fallen daher nicht unter die Pflanzenabfallverordnung. Allerdings dürfen Osterfeuer nicht dazu genutzt werden, Pflanzenmaterial aller Art oder andere Abfälle zu verbrennen. Verboten sind beispielsweise lackiertes und imprägniertes Holz, Pappen, Kartonagen, Kunststoffe. Vielmehr dürfen nur trockenes Feuerholz sowie trockene Zweige und Äste zum Einsatz kommen, damit die Rauchbelastung minimiert wird.

Osterfeuer-Haufen sind ein ideales Versteck für Kleintiere wie Käfer, Kröten, Wildbienen, Igel, Wiesel, Vögel und viele andere Artengruppen. Gerade bei frühzeitig aufgeschichteten Osterfeuer-Haufen können sich unter Umständen bereits Vögel zum Nisten eingefunden haben. Damit die Tiere nicht qualvoll verbrennen, muss das Brennmaterial am Tag vor dem Abbrennen noch einmal vorsichtig umgeschichtet werden. Zugleich können dabei ungeeignete Stoffe aussortiert werden.

Auch ist unbedingt die Windrichtung zu beachten: Das Feuer darf nur so abgebrannt werden, dass Personen, benachbarte Grundstücke, Gebäude, Hecken und mehr nicht durch Rauch oder Funkenflug gefährdet werden. Bei starkem Wind muss das Feuer sofort gelöscht werden. Es muss zudem stets beaufsichtigt sein und Löschmittel (Sand, Schaufeln, Decken oder Gartenschlauch) sollten für alle Fälle in der Nähe bereitstehen. Osterfeuer sind nicht anzeigepflichtig. Das Abbrennen von Osterfeuern geschieht auf eigene Verantwortung (zum Beispiel auch für einen Feuerwehreinsatz).

Weitere Information finden Sie auf der Homepage der Stadt unter www.neumuenster.de/osterfeuer .

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