Wiederaufnahme der Infektionsschutzbelehrungen

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Redakteur
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Ab Montag, 15. Juni 2020, bietet die Stadt Neumünster wieder Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis) durch den Fachdienst Gesundheit an. Ab sofort können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger gerne online über die Internetseite der Stadt Neumünster anmelden. Unter www.neumuenster.de gibt es weitere Hinweise und Formulare, die für die Belehrung erforderlich sind.

Die Gebühr für die Belehrung beträgt 25 Euro. Zur Kontaktminimierung verzichtet der Fachdienst Gesundheit auf eine Bargeld- oder Kartenzahlung vor Ort. Zur völlig kontaktfreien Bezahlung wird ein Gebührenbescheid erstellt, der zusammen mit der Bescheinigung über die Teilnahme an der Infektionsschutzbelehrung per Post versendet wird.

Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie finden die Belehrungen einmal in der Woche an einem neuen Standort im Theater der Niederdeutschen Bühne Neumünster in der Klosterstraße 12 statt.

Während der gesamten Veranstaltung muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Zudem müssen die allgemein geltenden Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

Wer eine Tätigkeit in Küchen, Restaurants und anderen Lebensmittelbetrieben aufnimmt, muss sich vorher durch den Fachdienst Gesundheit über Ansteckungsrisiken und Personalhygiene informieren lassen.

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