Stadtkonzert: „Port Joanna“ startet im Neumünsteraner Gerisch Skulpturenpark

Add to Flipboard Magazine.
Redakteur
5/5 - (1 vote)

(CIS-intern) – Am Sonnabend, 12. Juni 2021, startet ein weiteres Stadtkonzert der Stadt Neumünster im Gerisch Skulpturenpark in der Brachenfelder Straße 69 in Neumünster. Der Einlass beginnt um 18:00 Uhr und in der Zeit von 19:30 Uhr bis 21:30 wird die Band Port Joanna, bestehend aus vier jungen Musikerinnen und Musikern aus Hamburg mit ihrem Konzert für kulturellen Ausgleich sorgen.

Foto: Frank Schwichtenberg, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Der Eintritt für das Stadtkonzert ist für die Besucherinnen und Besucher kostenlos, jedoch muss eine vorherige Anmeldung bei der Stadt Neumünster erfolgen. Die Anmeldungen sind an Frau Dumath unter der Rufnummer 04321 / 942-2318 zu richten.

Aufgrund der derzeit geltenden Regelungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie müssen die Kontaktdaten jedes Gastes aufgenommen werden. Darüber hinaus ist ein negativer tagesaktueller Corona-Schnelltest notwendig. Bei einer vollständigen Impfung kann der Impfausweis vor Ort oder die Bescheinigung der Genesung vorgelegt werden.

Die Besucherzahl ist nach den derzeitigen Regelungen auf maximal 50 Personen begrenzt. Während des Konzertes werden Sitzmöglichkeiten für jeden Gast zur Verfügung stehen. Die Lage der Pandemie bleibt weiterhin dynamisch, so dass eine Änderung der erlaubten Besucheranzahl möglich sein kann. Hierzu wird die Stadt Neumünster, sofern es erforderlich ist, weitere Informationen bereitstellen. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie ist ein Ausschank von Getränken leider nicht möglich, eigene Getränke dürfen jedoch gern selbst mitgebracht werden.

Weitere Informationen zu den Musikerinnen und Musikern der Band Port Joanna können der Website www.Port-Joanna.com entnommen werden.

Nächster Beitrag

Fachdienst Gesundheit der Stadt erstellt Bescheinigungen für Genesene

Das Gesundheitsamt der Stadt Neumünster stellt Bescheinigungen für Bürgerinnen und Bürger aus, welche das Covid-19-Virus überwunden haben und somit genesen sind. Als Genesene gelten Personen innerhalb von sechs Monaten nach dem Virus-Nachweis mittels eines PCR-Test und wenn die Erkrankung vor mehr als 28 Tagen war. Liegt die Erkrankung länger als […]