Für die Wahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters am Sonntag, 9. Mai 2021, sowie eine mögliche Stichwahl am Sonntag, 30. Mai 2021, sucht die Stadt Neumünster Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die 43 Bezirke im Stadtgebiet.Pro Bezirk bilden mindestens acht Mitglieder den Wahlvorstand. Interessierte müssen mindestens 16 Jahre alt sein und EU-Bürgerin oder EU-Bürger. Für die Tätigkeit erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer 40 Euro Aufwandsentschädigung.
Die zum Zeitpunkt der Wahl gültigen Corona-Schutzmaßnahmen werden durch die Wahlleitung sichergestellt.
Interessentinnen und Interessenten können sich gern unter den Rufnummern 942-2305 (Herr Adrian), 942-2483 (Herr Eggers) ,
942-2440 (Frau Hanfler) oder per E-Mail unter timo.adrian@neumuenster.de an die Stadt Neumünster wenden.
Bewerberinnen und Bewerber, die am Wahltag und am Tag der Stichwahl helfen können, werden bevorzugt.
Bei Meldungen per E-Mail bittet die Stadt Neumünster darum, Name, Anschrift, Alter, Telefonnummer und den bevorzugten Bezirk als Einsatzort anzugeben. Zudem werden Interessierte gebeten, per Mail mitzuteilen, ob sie auch für die möglich Stichwahl am 30. Mai 2021 zur Verfügung stehen.
Es besteht zudem die Möglichkeit sich bereits jetzt als Wahlhelferin und Wahlhelfer für die am 26. September 2021 sattfindende Bundestagswahl vormerken zu lassen. Diese Option besteht jedoch nur für deutsche Staatsbürger, die mindestens 18 Jahre alt sind.