Alkohol-Testkäufe in Neumünster

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Redakteur
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Stadt Neumünster

Nein, die Stadt Neumünster wird nun nicht vor Eröffnung der Weihnachtsmärkte die verschiedenen Glühweine auf ihren Alkoholgehalt testen. Es ist ein ernsteres Thema und dreht sich um Kinder und Jugendliche, die sich u.a. anderem nicht nur an Glühwein vergreifen möchten, aber noch nicht dürfen.

Nach der Gesetzesänderung im September 2013 bestand erstmals die Möglichkeit, Testkäufe mit Minderjährigen durchzuführen. Die Ausführung der Testkäufe wird im Erlass der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung vom 06.08.2013 zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) geregelt.

Bisher wurden in Neumünster an zwei Terminen am 21.02.14 und 17.10.14 Testkäufe durchgeführt.

Die Testkäufe wurden von einem Mitarbeiter des Kinder- und Jugendschutzes und einer Mitarbeiterin des FD Zentrale Verwaltung und Personal und der Polizei durchgeführt. Dies geschah in enger Absprache mit dem FD Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung („Ordnungsamt“). Landesweit sind dies die ersten und bisher einzigen Testkäufe in diesem Rahmen. Andere Städte und Kreise befinden sich noch in der Planung.

Im Rahmen der ersten Kontrolle in Neumünster am 21.02.14 wurden fünf Geschäfte aufgesucht, im Rahmen der zweiten Kontrolle in Neumünster am 17.10.14 sieben Geschäfte. Die Testkäufer waren gemäss der Vorgaben kommunale Auszubildende im Alter von 17 Jahren, deren Wohnort außerhalb von Neumünster liegt.

 

Bei den Kontrollen am 21.02.2014 wurden beim Aufsuchen von fünf Geschäften in vier Fällen Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt. Dabei wurden Alkohol, bzw. Tabakwaren an Jugendliche ausgegeben. Vier Geschäfte wurden im Rahmen der Nachkontrolle der ersten Testkäufe zum zweiten Mal, drei zum ersten Mal im Rahmen von sieben Überprüfungen besucht. Bei den Kontrollen am 17.10.14 wurden beim Aufsuchen von sieben Geschäften in drei Fällen Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt, dabei wurde/n Alkohol, bzw. Tabakwaren an Minderjährige abgegeben.

In einem der Fälle verkaufte der Verkäufer wiederholt Tabakwaren an die Testkäuferin.

Höhe der verhängten Geldbußen (1. Testkauf):

Verkauf Alkohol und Zigaretten 253,50 € (Geldbuße 225,00 €)

Verkauf Zigaretten 128,50 € (Geldbuße 100,00 €)

Bisher wurde in einem Fall wurde Widerspruch eingereicht (1. Testkauf Februar 2014)

Zusätzlich wurden zwei Restaurationsbetriebe auf dem stattfindenden Jahrmarkt kontrolliert (in einem davon wurde branntweinhaltiger Alkohol an die minderjährige Testkäuferin ausgeschenkt), außerdem wurde ein weiterer Supermarkt kontrolliert. In diesem Fall wurden ebenfalls Alkohol und Tabakwaren an die minderjährige Testkäuferin verkauft.

Verstöße im Rahmen der bisher durchgeführten Testkäufe wurden in Supermärkten/Lebensmittelläden (3x), Gaststätten (2x) Kioske (1x) und Tankstellen (1x) festgestellt.

Die Testkäufe zeigen Wirkung, aufgesuchte Geschäfte achten nach eigener Aussage beim Verkauf vermehrt auf die Einhaltung der Jugendschutzgesetze. Die zusätzlichen Kontrollen haben gezeigt, dass es notwendig ist, weitere Geschäfte aufzusuchen. Die Bandbreite (Kioske, Supermärkte, Tankstellen, Betriebe auf Jahrmärkten) zeigt, dass Aspekte des Jugendschutzes überall in Erinnerung gerufen werden müssen.

Die Stadt Neumünster wird auch in Zukunft Testkäufe mit Jugendlichen durchführen, um für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu sorgen, bzw. dies zu kontrollieren. Testkäufe sind nur eine Möglichkeit, Erwachsene auf das Jugendschutzgesetz hinzuweisen.

Es wird weiterhin auch im Rahmen von Kontrollen überprüft werden, ob sich die Gaststätten, Kioske, Diskotheken, Supermärkte, Tankstellen, etc. an die bestehenden Gesetze halten. Jugendlichen werden Alternativen zum Alkoholkonsum aufgezeigt (JIMs Bar, Präventions- und Informationsveranstaltungen, Ausstellungen z.B. „KlarSicht-Parcours“, Junge Bühne – Musikveranstaltung ohne Alkohol). Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Thema Kinder- und Jugendschutz sind Julia Lorch (Medienkompetenz, Alkoholprävention) und Andreas Leimbach (Ordnungsrechtlicher Kinder- und Jugendschutz, alle Themen) unter der Rufnummer (04321) 2679214.

PM: Stadt Neumünster

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