Ausbruch der Geflügelpest in Neumünster

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Redakteur
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(CIS-intern) –  Am 24. Januar 2022 wurde in amtlichen Proben einer verendeten Graugans, die in der Wasbeker Straße gefunden wurde, das Virus der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) des Subtyps H5N1 in der Stadt Neumünster nachgewiesen. Weitere Proben verdächtiger Vögel sind derzeit in der Untersuchung im Landeslabor. Mit dem Nachweis des hochpathogenen aviären Influenzvirus H5N1 bei einem Wildvogel ist belegt, dass das Virus in der Wildvogelpopulation vorhanden ist. Eine weitere Verbreitung durch Wildvögel, insbesondere auch durch aasfressende sowie infizierte aber nicht erkrankte Wildvögel, ist sehr wahrscheinlich.

Foto: pixabay.com / tookapic

Nach mehrmonatiger Pause ohne Geflügelpest erfolgte am 15. Oktober 2021 in Schleswig-Holstein im Kreis Nordfriesland der erste Nachweis der Geflügelpest im Herbst 2021 bei einem Wildvogel. Zwischenzeitlich erfolgten mehr als 300 Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln in ganz Schleswig-Holstein. Zudem ist am 23.10.2021 der erste Geflügelpestfall in einer Hausgeflügelhaltung bei Mastgänsen im Kreis Dithmarschen amtlich festgestellt worden. Weitere Feststellungen in Hausgeflügelhaltungen erfolgten im Kreis Steinburg, im Kreis Pinneberg und zuletzt am 06.01.2022 im Kreis Plön.

Aufgrund der hohen Anzahl an Nachweisen der Geflügelpest bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein, einer weiterhin hohen Zahl an Totfunden, Ausbrüchen der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen und dem aktuellen amtlichen Nachweis des hochpathogenen Virus der Aviären Influenza des Subtyps H5N1 bei einem tot aufgefundenen Wildvogel auf dem Stadtgebiet Neumünster gilt nun auch für Halter von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in der Stadt Neumünster die Aufstallpflicht gemäß Allgemeinverfügung der Stadt Neumünster vom 24.01.2022.

Die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel, Tauben und anderen gehaltenen Vögeln ist im gesamten Stadtgebiet der Stadt Neumünster verboten.

Die bereits per Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein zu Biosicherheitsmaßnahmen vom 23.11.2021 angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen sind unbedingt zu beachten. Zu diesen Biosicherheitsmaßnahmen gehört, dass

  • in den Ställen gesonderte Schutzkleidung inklusive Schuhwerks getragen werden muss. Einwegkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen.
  • Vor den Eingängen zu den Stallungen sind Desinfektionsmatten oder –wannen zur Schuhdesinfektion mit einem geeigneten Desinfektionsmittel einzurichten.
  • Personen müssen unmittelbar vor Betreten des Stalls die Hände waschen und desinfizieren.
  • Hunde und Katzen sind von den Stallungen fernzuhalten.
  • Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jedem Transport von Geflügel unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren.

Die genannten Maßnahmen dienen der Verhinderung des Eintrags des Geflügelpestvirus in Geflügelbestände und Bestände gehaltener Vögel.

Für alle Geflügelbestände besteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde. Wer seinen Geflügelbestand noch nicht angemeldet hat, hat dies unverzüglich nachzuholen. Ein entsprechendes Formular zur Anzeige von Tierbeständen nach der Viehverkehrsverordnung steht zum Download zur Verfügung. Die Anzeige ist an die Stadt Neumünster, Sachgebiet IV, Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abt. Ordnungsangelegenheiten, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Großflecken 63, 24534 Neumünster, Telefax-Nr. 942-2082, E-Mail: veterinaer@neumuenster.de zu senden. Fragen zur Anzeige werden unter den Rufnummern 942-2113 und 942-2542 entgegengenommen.

Meldungen über tote Greifvögel, Enten, Gänse oder andere Wasservögel können direkt an die Berufsfeuerwehr Neumünster unter der Rufnummer 3322-0 gerichtet werden. Tote und sterbende Vögel sollten nicht angefasst werden und nicht mit nach Hause genommen oder zum Tierarzt gebracht werden wegen der Gefahr der Seuchenverschleppung.

Fragen werden auch unter der Rufnummer 942-2559 der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht der Stadt Neumünster beantwortet.

Weitere Informationen zur Geflügelpest finden Interessierte unter:

Verhaltensregeln zum Schutz von Geflügelbetrieben „Gefahr Geflügelpest – Wie schütze ich meine Tiere?“

Inhalte – Verhaltensregeln für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen mit in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln aufgrund der Gefährdung der Bestände in Schleswig-Holstein durch Übertragung des Geflügelpesterregers durch Wildvögel – schleswig-holstein.de

des Landes Schleswig-Holstein sowie

die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein zu Biosicherheitsmaßnahmen vom 23.11.2021

Inhalte – Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln – schleswig-holstein.de

Informationen der Landesregierung:

Landwirtschaft – Geflügelpest – schleswig-holstein.de

Risikoeinschätzung des FLI: Stand 10.01.2022

Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland (openagrar.de)

Informationen des Friedrich-Loeffler-Institut (FLI): Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest: Friedrich-Loeffler-Institut (fli.de)

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