(Werbung) – Morgens möchte man zur Arbeit, geht aus seiner Haustür und das Auto steht nicht mehr an seinem Platz. Vielen Menschen ist das so oder so ähnlich bereits passiert. Das Fahrzeug wurde gestohlen.
Kaum einer weiß jedoch, was in diesem Moment zu tun ist. Viele verfallen in Panik und sind vollkommen aufgelöst. Die Situation überfordert viele Menschen und sorgt dafür, dass man nicht mehr klar denken kann.
In erster Linie sollte man ruhig bleiben. Das Auto wird aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr in der näheren Umgebung sein. Dennoch sollte man schnell handeln und einige Dinge beachten.
Das Auto ist weg, wie muss man sich verhalten?
Wichtig ist es, im ersten Schritt nicht die Polizei, sondern das Ordnungsamt zu informieren. Es kann sein, dass das Auto nur abgeschleppt wurde und genau hierüber kann das Ordnungsamt dem Besitzer Auskunft geben,
Sollte das nicht der Fall sein, dann führt der nächste Weg zu der Polizei. Hier kann man nicht nur Anzeige erstatten. Die Beamten helfen einem zusätzlich bei der Suche nach dem Wagen.
Ist dieser mit einer Fahrzeugortung dann kann das sehr schnell gehen. Dieser Vorgang sollte jedoch von der Polizei durchgeführt werden. Als privat Person sollte man niemals die Diebe selber stellen wollen.
Befinden sich Kreditkarten oder auch andere Karten im Auto, dann müssen diese umgehend gesperrt werden. Hierfür gibt es eine zentrale Nummer, die im Notfall die Sperrung für alle Karten auf einmal übernehmen kann. Das spart Zeit und Arbeit.
Nun sollte man das Auto abmelden. Auf diese Weise hat man einen rechtlichen Nachweis. Nicht selten wird ein gestohlenes Auto in einer Straftat verwickelt. Durch das schnelle Handeln kann man jedoch die Schuld von sich weisen.
Mit der Bestätigung der Strafanzeige und der der Abmeldebescheinigung für das Fahrzeug sollte man sich dann an seine Versicherung wenden. Auch hier muss der Diebstahl gemeldet und nachgewiesen werden, damit man einen Anspruch auf Schadensregulierung hat.
Der Schaden wird jedoch nicht sofort ersetzt. Zum einem muss eine gewisse Frist verstreichen, da der Wagen wiederauftauchen kann. Zum anderen kommt es auf den Versicherungsschutz an, was die Versicherung nach einem Diebstahl tatsächlich erstattet und was nicht.
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