(CIS-intern) – Seit Montag, 22. November 2021, gilt in der Innenstadt sowie vor und im Designer-Outlet-Center Maskenpflicht. Zudem findet der Weihnachtsmarkt auf dem Großflecken unter der 2 G-Regel statt, so dass nur geimpfte und genesene Personen die Fläche betreten und Leistungen der Weihnachtsmarktbeschicker annehmen dürfen. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet. Die Ergebnisse der Kontrollen des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Neumünster in den ersten vier Wochen zeigen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger weitestgehend gut an die Vorgaben halten.
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Auf dem Weihnachtsmarkt wurden insgesamt 5061 Kontrollen durchgeführt und es mussten 74 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Die Betroffenen werden jetzt von der Stadt angeschrieben und zur Stellungnahme aufgefordert. Bei der Maskenpflicht gab es 1781 Ansprachen zum nicht getragenen Mund-Nasen-Schutz und es mussten 38 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
Zudem stellten der Kommunale Ordnungsdienst und Apotheken in Neumünster bislang fünf gefälschte Impfausweise fest.
„Wir haben uns zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie Regeln gegeben. Diese Regeln müssen auch eingehalten werden. Dies werden wir weiter kontrollieren. Bei der Vorlage gefälschter Impfdokumente drohen Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren“, so Oberbürgermeister Tobias Bergmann abschließend.